Hat ein Beamter die Pflicht Straftaten zur Anzeige zur bringen?

3 Antworten

Der Gesetzgeber wollte wohl kein Volk von Denunzianten. Doch bei Polizeibeamten besteht "Verfolgungszwang" gemäß § 163 StPO (Strafprozessordnung) :" die Beamten des Polizeidienstes haben (d.h. müssen) strafbare Handlungen zu verfolgen........" Mit dieser Regelung vermeidet man den Konflikt des Polizisten, die eine strafbare Handlung zu verfolgen und die andere nicht (Gefahr auch der Bestechlichkeit). Zudem steht die Verfolgung von Verbrechen im besonderen öffentlichen Interesse.

Nein, er muß nicht. Finanzbeamte sind nicht zur Strafverfolgung berufen. Ergo müssen sie auch nicht von Amts wegen ermitteln. wenn sie von Straftaten erfahren.