Hartz4 & neuer Telefon- und Internetvertrag?
Hallo zusammen, seit neustem übernimmt ja das Jobcenter die Kosten für den Nachsendeantrag und die Kosten für den "Umzug" von Telefon und Internetvertrag an die neue Adresse, da man ja für die erreichbar sein muss. Meine Frage: Ein Kumpel von mir musste sich einen neuen Telefon u Internetvertrag machen lassen, da der alte Auslief. Bezahlt das Jobcenter nun auch diese Neuanmeldung bzw die Bereitschaftskosten von Kabel Deutschland, er muss ja erreichbar sein? ;) Weiß das jemand? :) Danke im voraus!
5 Antworten
Diese Regelung ist mir völlig unbekannt und dürfte nicht stimmen. Das Jobcenter verlangt nur, dass du werktäglich unter deiner Postanschrift erreichbar bist - und die hat das Jobcenter ja.
irgendwann ist auch mal gut meine ich.
Zahlt der Staat (also ich) nicht schon genug?
In dem Urteil geht es um einen Rollstulfahrer. Das heißt nicht, ob es allgemmein für alle gilt.
Hast Du eine Quelle für Deine Behauptung?
Niemand muss telefonisch erreichbar sein - schon gar nicht fürs Jobcenter. Postalische Erreichbarkeit reicht vollkommen.
Dein Kumpel wird das wohl nicht bezahlt bekommen.
Telefon und Internet fallen unter den Regelbedarf.
Ansonsten kannst du mir gerne eine Stelle im SGB II nennen oder eine Dienstanweisung bzw. ein SG Urteil, das anderes besagt.