Hartz IV Mutter bekommt kein Geld mehr weil Sohn 1000€ verdient!

7 Antworten

Ob ihr Sohn mit in einem Haushalt lebt und wie alt er ist, spielt im obigen Fall keinerlei Rolle.

Verdient er genug, um seinen eigenen Bedarf zu decken, fällt er aus der Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter raus (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II).

Außerhalb einer BG ist eine Anrechnung nur über § 9 Abs 5 SGB II (Unterhaltsvermutung) möglich, da im SGB II-Recht Kinder ihren Eltern niemals zum Unterhalt verpflichtet sind und der Bezug von SGB II-Leistungen andererseits auch keinen Unterhaltsanspruch nach BGB-Recht begründet.

Um der Vermutung des § 9 Abs. 5 SGB II wirksam zu widersprechen, reicht es in der Regel, wenn er und die Mutter wahrheitsgemäß erklärt, dass er keine Unterehalt leistet. Gerade bei Kindern hat das Amt davon auszugehen, dass diese ihr Einkommen erst einmal zum Aufbau eines eigenen "Lebensstandards" verwenden.

Fazit: Widerspruch gegen die Anrechnung und gleichzeitig Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Amtsgericht stellen, damit die mutmaßlich rechtswidrige Anrechnung seines Einkommens in der fremden BG sofort gestoppt wird; dürfte ein Selbstgänger spätestens vor Gericht sein.

helmutgerke  08.11.2011, 18:59

einstweiligen Rechtsschutz beim Amtsgericht, zuständig ist das Sozialgericht

skyfly71  08.11.2011, 19:12

DH! Genau so. Aber es ist natürlich das Sozialgericht, nicht das Amtsgericht. Denken und Tippen.... ;-) Ich kenn das 'g'

VirtualSelf  08.11.2011, 19:14
@skyfly71

... vor allem, wenn man sich seit Wochen mit einem Amtsgericht rumärgert ^^

ihr sohn gehört somit zur Bedarfsgemeinschaft und sein Gehalt wird angerechnet. Jedoch sind 1000 Euro ziemlich wenig und eigentlich müsste deine Freundin trotzdem noch etwas Geld bekommen. Von den 1000 euro werden noch pauschalen abgezogen. Ca. 600 - 700 bleiben dann übrig, die für eine drei Köpfige gemeinschaft nicht genug sind

ivonne82  09.11.2011, 10:57

der sohn fällt aus der bedarfsgemeinschaft sobald er seinen eigenen bedarf aus eigenem einkommen/vermögen decken kann (§7 sgb2).

Hallo*

naja, Hartz IV heißt es ja nicht, sondern Arbeitslosengeld II..

Das JobCenter hat die Berechnung aufgrund des Einkommens neu vorgenommen. Da das Einkommen 1000€ beträgt ist grdsl. davon auszugehen, dass von diesem Geld die Bedarfsgemeinschaft (BG) leben kann. je nachdem wie groß die BG ist.

Ggf. wird vom JC noch ein Teil der Miete und Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen, lediglich wird nichts mehr direkt überwiesen zum Lebensunterhalt.

Das ganze kannst Du ja der Berechnung des Änderungsbescheides entnehmen. Da diese sehr unübersichtlich sind, kannst Du einen pers. Termin ausmachen wo Dir das nochmals erklärt wird, welche Freibeträge es gibt etc.

Ohne genauere Angaben ist eine fachmännische Aussage nicht möglich.

Aber wer 1000€ verdient ist ja "für den Start" gut aufgestellt. Wie gesat, viell. wird ein Teil der Miete und der KdU ja noch übernommen..

Man kann nicht alles geschenkt bekommen.

Info: Du kannst gerne Widerspruch einlegen, wenn Du meinst die berechnung ist falsch bzw. Sie kann Widerspruch einlegen. Ab dem Tag wo sie den Bescheid bekommen hat, hat sie 4 Wochen dazu Zeit.

LG (.)(.)

helmutgerke  08.11.2011, 16:28

Ohne genauere Angaben ist eine fachmännische Aussage nicht möglich.

da stimme ich dir zu, es spielt sicherlich auch eine Rolle wie alt der Sohn ist und ob er daher nicht eine eigene BG bildet.

VirtualSelf  08.11.2011, 17:36
@helmutgerke

Genau das spielt keine Rolle, wenn er seinen Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann.
Dadurch kann auch ein Dreijähriger aus der Eltern-BG fallen.

helmutgerke  08.11.2011, 18:56
@VirtualSelf

stimmt! - danke für die Korrektur

hode2  09.11.2011, 06:59
@helmutgerke

Dann haben wir uns alle ja gefunden :-D

DerHans  09.11.2011, 09:39
@VirtualSelf

Der Sohn wäre in keinem Fall seiner Schwester gegenüberunterhaltspflichtig. Also ist dieser ganze Bescheid, (wenn er denn in dieser Form vorliegen sollte) unrichtig.

Ein erwachsener Sohn fällt aus der Bedarfsgemeinschaft seiner Familie heraus, sobald er selbst mehr als seinen Anteil am Gesamtbetrag der Hartz-IV Hilfe verdient. Genau um diesen Betrag wird dann die Hilfe der Mutter gekürzt. Natürlich muss er seiner Mutter dann diesen Betrag erstatten, wenn er weiterhin zu Hause lebt.

Klar ist das richtig