Handyvertrag nicht mehr bezahlbar handy verkauft ist es jetzt möglich das ich in den bau muss oder ist es so das es nicht strafbar ist das handy habe ich nicht?

5 Antworten

Zu aller erst kommt es auf den Handyvertrag an.

Die eine Art ist du kaufst das Handy fur einen Euro und bezahlst dann höhere mtl. Handyraten über die Telefonrechnung in diesem Fall kannst das Handy verkaufen da du es mit dem symbolischen Euro gekauft hast. 

Du haftest nur für die Telefonrechnung.

Im zweiten Fall kaufst das Handy auf Raten und hast eine günstigere mtl. Telefonrechnung.

in diesem Fall gehört das Handy nicht dir und du darfst es nicht verkaufen wenn du micht alle Raten bezahlt hast. Wenn der Handyanbieter dieses zur Anzeige bringt hast eine Betrugs oder Unterschlagungsanzeige an der Backe und bist Vorbestraft 

Am besten ist einfach Raten aus zu handeln und zu bezahlen 

Auch  wenn  du es verkauft  hast  misst  du den monatlichen  Betrag  bezahlen  sonst  kann es zur  Anzeige  kommen.  Und vor  Gericht.  Wenn  du ihn  njcht  mehr  bezahlen  kannst  setzt  dich in einen  günstigeren  Tarif  oder lass  den Vertrag  überschreiben  kommst du besser  mit weg.  

kevin1905  23.06.2015, 22:44

 sonst  kann es zur  Anzeige  kommen.

Wegen?

Und vor  Gericht.

Ja, Zivilprozess wo dann die Forderung rechtskräftig festgestellt würde und zwangsvollstreckt wird.

Eine Straftat liegt hier nicht vor. Es ist nicht verboten pleite zu sein. Es ist nur peinlich und doch recht menschlich. Mehr als 50% der Menschen können einfach nicht mit Geld umgehen.

Wenn  du ihn  njcht  mehr  bezahlen  kannst  setzt  dich in einen  günstigeren  Tarif

Da müsste schon der Handyanbieter mitspielen. Warum sollte er das tun, wenn er doch einen Laufzeitvertrag hat und mit einer gewissen Summe kalkulieren konnte?

oder lass  den Vertrag  überschreiben

Wäre die beste Lösung, bedarf aber ebenfalls der Zustimmung des Anbieters und diese ist abhängig von der Bonität dessen, der den Vertrag übernimmt.

mimi177  23.06.2015, 22:54
@kevin1905

Man  ist  einen  Vertrag  eingegangen  wenn  man diesen  nicht  zahlt  kann  es zur  Anzeige  kommen.  Sonst  könnte  ja jeder  einfach ein Vertrag  machen auch wenn  er kein  Geld  hat wenns  ja keine  Konsequenzen  gibt.  Aber meistens  kommt  ja erst  der  Gerichtsvollzieher. 

Wenn  der Verkäufer  ein bisschen  Verständnis  hat was die aber  nicht  haben  sondern  nur  Geld  verdienen  wollen würden  die ihn  vielleicht  in ein günstigen  Tarif  stecken.  Ein guter  Verkäufer  würde  dies  tun  um  den Kunden  zufrieden  zustellen.  Aber  wenn  interessiert  das heut zutage ? 

Ja alle  machen  das mit  Sicherheit  njcht  da ein gewisser  Risiko  besteht.  Aber  er sollte  mal  schauen  ob er einen  findet  der dies  übernimmt 

kevin1905  23.06.2015, 23:17
@mimi177

Man  ist  einen  Vertrag  eingegangen  wenn  man diesen  nicht  zahlt  kann  es zur  Anzeige  kommen.

Wegen welcher Straftat denn?

  • Finanzielles Unvermögen? Dann säße halb Deutschland im Knast
  • Unfähigkeit die Zukunft korrekt vorauszusagen? Dann säßen ALLE im Knast.

Eine Straftat läge nur dann vor, wenn er von vornherein wusste, dass er den Vertrag nicht würde bezahlen können. Dann spricht man von einem Eingehungsbetrug.

So wie ich die Frage verstehe, liegt das hier aber nicht vor. Also keine Anzeige. Keine Straftat. Reine Zivilsache!

Ein guter  Verkäufer  würde  dies  tun  um  den Kunden  zufrieden  zustellen.

Du bist wohl kein selbständiger Unternehmer. Denn Leute die meine Rechnungen nicht zahlen, mit denen will ich auch in Zukunft keine Geschäfte mehr machen.

Aber  wenn  interessiert  das heut zutage ?

Mich interessieren zufriedene, solvente Kunden. Wenn sie mich nicht bezahlen ist mir latte, ob die zufrieden sind, ich will die loswerden!

Und wer einen Vertrag mit Laufzeit von 2 Jahren eingeht ohne das Geld auf der hohen Kante zu haben, ist an seiner Situation doch selber schuld. Nicht der Unternehmer! Wer nicht spart und investiert, sein Geld verlebt und für Konsum ausgibt der hat dann eben den Salat.

mepeisen  24.06.2015, 07:30
@kevin1905

Eine Straftat liegt hier nicht vor

Ggf. Unterschlagung. Solange das Handy nicht abbezahlt ist, gibt es typischerweise einen Eigentumsvorbehalt (Aber auch nur dann). Da kann es ungeschickt sein, das Handy verkauft zu haben. Normalerweise interessieren einen Anbieter aber gebrauchte Handys nicht mehr und der wird da nicht nachkarten. Aber einfach so weiterverkaufen, was einem (noch) nicht vollständig gehört ist auch nicht OK.

Pacta sunt servanda.

Dass du kein Geld mehr hast entbindet dich nicht von deinen Zahlungspflichten.

Eine Straftat sehe ich hier nicht.

Am besten ab zur Schuldenberatung. Und Dein Konsumverhalten dringend überdenken. Das Geld kommt leider nicht aus der Steckdose.

Deine Raten mußt du trotzdem bezahlen...