Handyvertrag nicht mehr bezahlbar handy verkauft ist es jetzt möglich das ich in den bau muss oder ist es so das es nicht strafbar ist das handy habe ich nicht?
5 Antworten
Zu aller erst kommt es auf den Handyvertrag an.
Die eine Art ist du kaufst das Handy fur einen Euro und bezahlst dann höhere mtl. Handyraten über die Telefonrechnung in diesem Fall kannst das Handy verkaufen da du es mit dem symbolischen Euro gekauft hast.
Du haftest nur für die Telefonrechnung.
Im zweiten Fall kaufst das Handy auf Raten und hast eine günstigere mtl. Telefonrechnung.
in diesem Fall gehört das Handy nicht dir und du darfst es nicht verkaufen wenn du micht alle Raten bezahlt hast. Wenn der Handyanbieter dieses zur Anzeige bringt hast eine Betrugs oder Unterschlagungsanzeige an der Backe und bist Vorbestraft
Am besten ist einfach Raten aus zu handeln und zu bezahlen
Auch wenn du es verkauft hast misst du den monatlichen Betrag bezahlen sonst kann es zur Anzeige kommen. Und vor Gericht. Wenn du ihn njcht mehr bezahlen kannst setzt dich in einen günstigeren Tarif oder lass den Vertrag überschreiben kommst du besser mit weg.
Man ist einen Vertrag eingegangen wenn man diesen nicht zahlt kann es zur Anzeige kommen. Sonst könnte ja jeder einfach ein Vertrag machen auch wenn er kein Geld hat wenns ja keine Konsequenzen gibt. Aber meistens kommt ja erst der Gerichtsvollzieher.
Wenn der Verkäufer ein bisschen Verständnis hat was die aber nicht haben sondern nur Geld verdienen wollen würden die ihn vielleicht in ein günstigen Tarif stecken. Ein guter Verkäufer würde dies tun um den Kunden zufrieden zustellen. Aber wenn interessiert das heut zutage ?
Ja alle machen das mit Sicherheit njcht da ein gewisser Risiko besteht. Aber er sollte mal schauen ob er einen findet der dies übernimmt
Man ist einen Vertrag eingegangen wenn man diesen nicht zahlt kann es zur Anzeige kommen.
Wegen welcher Straftat denn?
- Finanzielles Unvermögen? Dann säße halb Deutschland im Knast
- Unfähigkeit die Zukunft korrekt vorauszusagen? Dann säßen ALLE im Knast.
Eine Straftat läge nur dann vor, wenn er von vornherein wusste, dass er den Vertrag nicht würde bezahlen können. Dann spricht man von einem Eingehungsbetrug.
So wie ich die Frage verstehe, liegt das hier aber nicht vor. Also keine Anzeige. Keine Straftat. Reine Zivilsache!
Ein guter Verkäufer würde dies tun um den Kunden zufrieden zustellen.
Du bist wohl kein selbständiger Unternehmer. Denn Leute die meine Rechnungen nicht zahlen, mit denen will ich auch in Zukunft keine Geschäfte mehr machen.
Aber wenn interessiert das heut zutage ?
Mich interessieren zufriedene, solvente Kunden. Wenn sie mich nicht bezahlen ist mir latte, ob die zufrieden sind, ich will die loswerden!
Und wer einen Vertrag mit Laufzeit von 2 Jahren eingeht ohne das Geld auf der hohen Kante zu haben, ist an seiner Situation doch selber schuld. Nicht der Unternehmer! Wer nicht spart und investiert, sein Geld verlebt und für Konsum ausgibt der hat dann eben den Salat.
Eine Straftat liegt hier nicht vor
Ggf. Unterschlagung. Solange das Handy nicht abbezahlt ist, gibt es typischerweise einen Eigentumsvorbehalt (Aber auch nur dann). Da kann es ungeschickt sein, das Handy verkauft zu haben. Normalerweise interessieren einen Anbieter aber gebrauchte Handys nicht mehr und der wird da nicht nachkarten. Aber einfach so weiterverkaufen, was einem (noch) nicht vollständig gehört ist auch nicht OK.
Pacta sunt servanda.
Dass du kein Geld mehr hast entbindet dich nicht von deinen Zahlungspflichten.
Eine Straftat sehe ich hier nicht.
Am besten ab zur Schuldenberatung. Und Dein Konsumverhalten dringend überdenken. Das Geld kommt leider nicht aus der Steckdose.
Deine Raten mußt du trotzdem bezahlen...
Wegen?
Ja, Zivilprozess wo dann die Forderung rechtskräftig festgestellt würde und zwangsvollstreckt wird.
Eine Straftat liegt hier nicht vor. Es ist nicht verboten pleite zu sein. Es ist nur peinlich und doch recht menschlich. Mehr als 50% der Menschen können einfach nicht mit Geld umgehen.
Da müsste schon der Handyanbieter mitspielen. Warum sollte er das tun, wenn er doch einen Laufzeitvertrag hat und mit einer gewissen Summe kalkulieren konnte?
Wäre die beste Lösung, bedarf aber ebenfalls der Zustimmung des Anbieters und diese ist abhängig von der Bonität dessen, der den Vertrag übernimmt.