Handwerkerrechnung 40 % teurer als angebot

6 Antworten

Wenn weitere arbeiten hinzugekommen sind oder Du andere Wünsche hattest als vorher besprochen, ist es so richtig.

tabula 
Fragesteller
 05.10.2013, 09:27

wenn weitere arbeiten hinzugekommen wären oder sonderwünsche ,hätte ich mich wohl nicht beschwert!

Wie sieht denn die Rechnungstellung im Vergleich mit anderen Angeboten aus ? Sind die Massen / Mengen Angaben identisch ? Entsprechen die Angebotwerte/beschreibungen denen der Rechnung ? Ein redlicher Betriebsleiter hätte zwischenzeitlich hingewiesen auf erforderliche , nicht vorgesehene, Ablaufänderungen. Diese werden dann von beiden Vertragspartnern quittiert.

tabula 
Fragesteller
 05.10.2013, 11:07

Hallo,danke für die antwort..der knackpunkt ist,das die materialkosten 1100€ über dem des angebots liegen...bei einer fläche von 40 qm mit tür und fenstern müsste doch eine genaue kalkulation zu machen sein..angebot: Materialkosten 650€ , rechnung 1691€..abzüglich 300€ für fensterbänke, die extra dazukamen ,immer noch sehr stramm...

Es kommt auf mehrere Faktoren an, ob das rechtens ist:

  1. Hast du den Auftrag wie angeboten erteilt oder sind im Laufe der Ausführung noch unerwartete andere Arbeiten dazu gekommen?

  2. Hast du den Auftrag zum Festpreis gemäß Angebot erteilt? Wenn du das versäumt hast, dann kann der Handwerker durchaus vom Preis abweichen, jedoch nicht 40 %.

  3. Hast du die AGBs gelesen? In der Regel stehen dort die Prozentzahlen der möglichen Abweichungen zum Angebot drin (Materialverteuerung etc.)

Ich vermute mal, du bist ziemlich blauäugig an diese Sache rangegangen. Dazu gehören schon zumindest die grundlegenden kaufmännischen Kenntnisse.

tabula 
Fragesteller
 05.10.2013, 09:05

zunächst:das war ein Angebot ,kein Voranschlag..ausserdem habe ich im Angebot aufgeführte Arbeiten selbst ausgeführt: alten Putz abschlagen und sockelverblender selbst geklebt und verfugt! Im Angebot stand nur :Mehrarbeit nach aufwand.hätte der Handwerker mich nicht von so einer kostensteigerung invormieren müssen? mfg Tabula

trollshow  05.10.2013, 09:13
@tabula

Ein Angebot hat genau so eine Gültigkeit, wie ein Kostenvoranschlag. Es sei denn, das Angebot ist nicht spezifiziert worden. Wenn du den Auftrag NICHT gemäß Angebot erteilt hast, dann kann der Handwerker völlig frei berechnen, was ihm gerade einfällt, erst recht, wenn du auch noch einen Teil der angebotenen Arbeiten selber machst. Damit ist das Angebot quasi hinfällig, weil die darin aufgeführten Arbeiten ja tatsächlich überhaupt nicht mehr Gegenstand des Auftrags waren. Ich wiederhole mich ungern: aber gewisse kaufmännische Kenntnisse über solche Begrifflichkeiten wie Angebot, Auftragserteilung und so weiter schützen meistens vor unerwarteten finanziellen Überraschungen.

tabula 
Fragesteller
 05.10.2013, 09:31
@trollshow

besprochen wurde,nach dem angebot, das arbeiten ,die ich selbst erledige,nicht mehr gegenstand des angebots sind...kann der handwerker deswegen berechnen ,was er will?und ich muß zahlen was er verlangt,oder wie? man kann doch nicht von jedem privaten auftraggeber eine kaufmännische ausbildung verlangen...

Kann man leider pauschal nicht beantworten, denn letztendlich muss man jetzt abwägen was ursprünglich im Angebot stand und jetzt in der Rechnung. Nächste Frage, handelt es sich um ein Angebot oder aber um einen Kostenvoranschlag, ist auch ein Unterschied. Grundsätzlich ist es eher nicht üblich, dass der tatsächliche Preis 40% über dem Angebot liegt, außer halt, wenn es zusätzliche Arbeiten gab. Hier kann es schon sein, dass manche Arbeit "unvorhergesehen" oder halt ausdrücklich von Dir gewünscht waren

tabula 
Fragesteller
 05.10.2013, 09:08

zunächst:das war ein Angebot ,kein Voranschlag..ausserdem habe ich im Angebot aufgeführte Arbeiten selbst ausgeführt: alten Putz abschlagen und sockelverblender selbst geklebt und verfugt! Im Angebot stand nur :Mehrarbeit nach aufwand.hätte der Handwerker mich nicht von so einer kostensteigerung invormieren müssen? mfg Tabula

schwarzwaldkarl  05.10.2013, 09:30
@tabula

leider ist das eine Masche von verschiedenen Handwerkern, also dass sie ein recht preisgünstiges Angebot machen und dann noch zufügen "Mehrarbeit nach Aufwand". Wenn man aber jetzt bedenkt, dass Du selbst noch Arbeiten übernommen hast,. dann sind die 40% in meinen Augen auf jeden Fall überhöht und aus dem Grund sollte er diese "Mehrarbeiten" schon eindeutig aufschlüsseln und begründen. Also auch die Tatsache, warum er das beim Angebot nicht berücksichtigt hat...

schwarzwaldkarl  05.10.2013, 10:19
@tabula

pass auf, habe mich nochmals erkundigt, Du hast ein Angebot und wenn er schon die Mehrarbeit nach Aufwand berechnet, braucht er hierfür einen Rapportzettel mit Begründung und von Dir unterschrieben... hat er das nicht, fliegt er auf die Schnauze, wenn es zum Prozess kommt...

Es kommt auf den Einzelfall an. Sind alle Arbeiten so ausgeführt worden wie im Angebot angegeben? Oder sind weitere Arbeiten hinzu gekommen, Sonderwünsche hinzu gekommen oder nachträglich hochwertigeres Material gewünscht worden? Hat Dich der Unternehmer während der Arbeiten auf eventuelle Probleme angesprochen, die den Auftrag verteuern können?