Handelsvertreter, wie werden da Steuer und Krankenversicherung abgezogen?

6 Antworten

Als Versicherungsvertreter gem. § 84 HGB, der nur für eine Versicherung arbeitet, bist du auch als Selbständiger Rentenversicherungspflichtig. Allerdings kannst du dich innerhalb der ersten drei Monate deiner Tätigkeit für die ersten drei Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dazu musst du nur einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Die können dich auch beraten.

Um die Zahlung des Beitrages zur Krankenversicherung kannst du dich aber nicht drücken. Du musst also krankenversichert sein. Als Selbständiger kannst du freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden oder dich privat versichern. Egal wie, du trägst natürlich die vollen Beiträge, da du ja keinen Arbeitgeber hast.

Steuern musst du auch bezahlen. Dazu gibst du im nächsten Jahr eine entsprechende Steuererklärung ab. Ich empfehle dir zu diesem Zweck, von deinen Einkünften einen gewissen Teil (vielleicht 20%) zurückzulegen, damit du nicht in die gleiche Bredouille kommst, wie viele deiner Kollegen, die meinen, dass ihre Einnahmen gleichzusetzen sind mit ihrem Verdienst.

Vielleicht noch etwas, wonach du nicht gefragt hast. Die Betreuung eines Versicherungsbestandes erschöpft sich nicht darin nur den Bestand zu verwalten. Die Versicherungsgesellschaften erwarten, dass du aus diesem Bestand auch Neugeschäft generierst. Na dann, viel Erfolg! (Das ist nicht ironisch gemeint.)

wmgroup  26.09.2011, 20:40

Der Fragesteller studiert BERUFSBEGLEITEND - ist als schon in einem Anstellungsverhältnis versichert. ;)

PeVau  26.09.2011, 22:17
@wmgroup

Ich verstehe das so, dass der Versicherungsjob der Beruf ist, zu dem er begleitend studieren möchte. Das macht für mich auch Sinn, da ein Beruf plus Nebenjob plus Studium wohl etwas viel wäre.

Mich würde erst einmal interessieren ,wie denn dann die Bezeichnung im Handelsvertreter Vertrag ausgeschrieben ist ? , da hier die ganze Zeit von deiner Seite aus auch das Thema "Berufsbegleitend" aufgebracht wird..heißt :

  • Du wirst "Hauptvertreter" der Versicherung ? Vermittelst also auch Angebote & verträge ?

  • Du "betreust" die Kunden "nebenberuflich "?

  • ..oder machst nur adminstrative Dinge ? wie z.Bsp. ähnlich eines Tippgebers ?

Welche fachliche "Grundausbildung" hast du im Versicherungswesen ?

..oder wie nun ..ich glaube nämlich ,das bevor man dir hier kiloweise Tipps gibt ,wie Bestandspflegen zu versteuern sind und du deine KV richtig (Statuswechsel?) aufstellst, sollten wir mal erst einmal klären ,unter welchen Vorraussetzung du einen Handelsvetreter Vertrag übernehmen sollst ..

Bist du weder als Versicherungsfachmann oder Kaufmann ausgebildet , würde mich mal interessieren ,welcher Versicherer einen Bestand "begleitend" an Betreuug abgibt an (nicht böse sein) an einen Studenten ,der wahrscheinlich vorab nicht mit dem Beruf zu tun hatte..

Ich denke du verstehst ,was ich meine..

HG DerMakler

Als Handelsvertreter gem. HGB bist Du selbständig, das bedeutet, Du musst Dich um Deine Abgaben selbst kümmern. Wenn Du hauptberuflich schon kranken- und rentenversichert bist, gibts keine Probleme. Steuerlich musst Du das Einkommen bei der Jahreserklärung als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (zusätzlich zu Deinen Angaben zum Einkommen als Arbeitnehmer) angeben.

Da Du eine Gewerbeanmeldung und ggfs. eine Reisegewerbekarte benötigst, wird sich das Finanzamt schon automatisch bei Dir melden.

Hallo,

welche Art der Krankenversicherung besteht denn aktuell?

  • Familienversicherung über die Eltern?

  • Pflichtversicherung in der "Krankenversicherung der Studenten" (ca. 78 Euro monatlich)

  • Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Kerankenversicherung (mindestens 145 Euro monatlich)

  • private Krankenversicherung?

Gruß

RHW

du musst ein Gewerbe anmelden und dich ggf. selbst krankenversichern und demzufolge Einkommensteuer zahlen.