Halten und Parken vorm Andreaskreuz

7 Antworten

Ein Blick in die StVO hilft (Anlage 2 "Vorschriftzeichen", lfd. Nr. 1):

Ge- oder Verbot
(...) 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
3. Wer ein Fahrzeug führt, darf vor und hinter diesem Zeichen
a) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m,
b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m
nicht parken

Wenn also das Andreaskreuz dadurch verdeckt würde, dann darf man sowohl innerorts als auch außerorts bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, man muss also weiter davon entfernt halten, wenn man halten will.
Hier wird übrigens der Unterschied zwischen Halten (freiwillig) und Warten (verkehrsbedingt) augenfällig: Beim freiwilligen Halten muss man also den vorgeschriebenen Abstand einhalten, verkehrsbedingt warten (z.B. bei geschlossener Schranke) darf man aber auch innerhalb dieses Bereiches.

Außerdem darf man innerorts bis zu 5 m und außerorts bis zu 50 m vor und hinter dem Andreaskreuz nicht parken

Hallo, zu Deiner Frage:

Warte- und Haltgebote

Bis zu 10m vor dem Zeichen gilt Haltverbot, wenn du es sonst verdecken würdest. Vor und hinter ihm darfst du auch nicht parken - innerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 5m, außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50m. Wenn also im Fragebogen gefragt wird, wie weit Du vor dem Andreaskreuz bei geschlossener Bahnschranke halten musst, sind es innerorts 5m und außerorts 50m. ;)

Dionae 
Fragesteller
 13.06.2013, 13:15

Die 5 Meter und 50 Meter beziehen sich aber aufs Parken und nicht aufs Halten . Ich finds nur komisch dass ich näher parken als Halten darf , das macht ja leider kein Sinn =)

Dionae 
Fragesteller
 13.06.2013, 13:17
@Dionae

Es geht mir auch eher grad um die Praxis , die Theorie hab ich ( zum Glück ) schon hinter mir , auch wenn ich da auch schon nicht immer den Sinn verstanden hab =)

Ich stehe im Moment vor dem selben Problem und kann mit der Antwort von JotEs leider nichts anfangen... Es ist lt. den Fragebögen sowie lt. des Buches der Fahrschule so, dass man komischerweiße innerorts 10 Meter vor einem Andreaskreuz nicht halten, jedoch aber innerorts 5 Meter vor einem Andreaskreuz parken darf. Ich tu mich wirklich schwer, etwas auswendig zu lernen, wenn ich etwas nicht verstehe.

friendzoned  02.02.2018, 14:53

Außerorts 50 Meter beim Parken!

Nicht hinter jeder Verordnung der StVO sollte man einen Sinn vermuten. Vieles erschließt sich einem nicht, weil es keinen weiteren Sinn gibt, sondern einfach nur geregelt wird.

Dionae 
Fragesteller
 13.06.2013, 13:15

=) Warscheinlich ja

JotEs  13.06.2013, 16:56

In der StVO wird sicher nichts nur allein deshalb geregelt, weil etwas geregelt werden soll.

Innerorts ist man langsamer unterwegs als auf der Landstraße. Es ist also "nicht so schlimm", wenn nicht ganz so viel Platz zwischen dem letzten parkenden Auto und dem Andreaskreuz ist.

Dionae 
Fragesteller
 13.06.2013, 13:14

Also wenn ein Zug vorbeifährt muss ich 10 Meter davor halten kann aber 5 Meter davor parken ? Weißt du das versteh ich nicht =)

KevinShoeman  17.06.2013, 21:58
@Dionae

Nein, da irrst du dich. Schau mal oben, wie JotEs bereits schrieb: Es gibt einen Unterschied zwischen "Halten" und "Warten". Wenn ein Zug kommt, und du deswegen warten musst, dann kannst du auch im Prinzip direkt vor der Schranke stehen. "Halten" ist, wenn du freiwillig anhälst, und dabei musst du dann die entsprechenden Abstände einhalten.

Übrigens, falls du dich dafür interessierst, warum das "Andreaskreuz" überhaupt so heißt: http://andreaskreuz.org/ -- ich finds recht interessant. Habe mich früher immer gefragt, warum das so ist (solche Dinge wurmen mich einfach...), und jetzt mit dem internet hab ichs endlich herausgefunden ;)