Halten auf Behindertenparkplatz - Folgen?

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Unbefugte Nutzung

Das nicht berechtigte Halten oder Parken auf Behindertenparkplätzen kann eine Geldbuße von 35 €, Verwaltungsgebühren und das Abschleppen des Fahrzeugs nach sich ziehen. Ein Behindertenparkplatz darf auch nicht zum Parken eines fahruntüchtigen Fahrzeugs nach einer Autopanne von anderen benutzt werden.[9] Den Unterschied zwischen Parken und Halten bewertete das Bundesverwaltungsgericht Leipzig und stellte fest, dass ein Abschleppen eines unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz geparkten Fahrzeugs nur dann nicht gerechtfertigt ist, wenn der Autofahrer sein Auto ohne Verzögerung wegfahren kann.[10] Bereits nach drei Minuten ist Abschleppen gerechtfertigt.[11] Das Oberverwaltungsgericht Schleswig billigt gar das sofortige Abschleppen ohne Karenzzeit.[3]

Wenn ein Behindertenparkplatz von Nichtberechtigten missbraucht wird, kann der Abschleppvorgang schnell und unkompliziert durch einen Anruf beim Bürgertelefon der Polizei oder auch beim örtlichen Ordnungsamt eingeleitet werden. (Quelle Wikipedia)

Auch werde immer wieder "sauer" wenn so ein "gesundes Arsc...ch" auf einem Behindertenparkplatz steht. Leider bin ich auf so einen Parkplatz angewiesen, da in meiner Frontscheibe ein "Blauer Parkausweis mit Rollischild" liegt.

Anders als hier viele Glauben reicht die Zeugenaussage eines Passanten durchaus aus um eine Knolle aus zu stellen, es kommt da natürlich auf die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage und des Zeugen an. Ein Beweisfoto kann die Aussage zusätzlich untermauern.

da kommt nichts, aber für deine warnblinkanlage müsste etwas kommen, denn es war ja keine erkennbare gefahrensituation, eine unsitte beim anhalten die warnblinker zu betätigen-- nur als hinweis--auch da kommt nichts.

Was gibt es doch für hysterische Leute....

Ich glaube, da kommt gar nichts. Die hatte ihre schlechte Laune an Dir abgelassen und das war´s.

Und wenn, wie will sie das denn beweisen ??

Hat sie Fotos gemacht??

Vergiss es und geniess den Sonntag....hahaha

Fiesta08 
Fragesteller
 03.10.2010, 11:58

Ja aber was wäre denn wenn sie ein Foto gemacht hätte? Ich mein sie war alt ich traue ihr nicht zu eine Kamera gehabt zu haben :/

OnkelBerni  03.10.2010, 12:11
@Fiesta08

Dann muss sie aber eine sehr gute Fotografin sein. Es kommt nämlich auch darauf an, daß man die Schilder, den exakten Standort etc... ZWEIFELSFREI erkennen u. zuordnen kann.

Das können die Wenigsten.

Drachentoeter  03.10.2010, 12:58
@OnkelBerni

Ist auch nicht notwendig man hat ja zusätzlich die Aussage des Fotografen.

abgesehen davon, daß man auf einem behinderten-pp. auch nicht hält (auch nicht zum be- oder entladen, schon gar nicht zum geld holen), wird sie dich kaum anzeigen können. hat sie dich fotografiert? was hatte sie für einen ausweis? mit diesen einfachen schwerbeschädigten-ausweisen darf man auch nicht den behinderten-pp. benutzen.

machs einfach nicht mehr.

Fiesta08 
Fragesteller
 03.10.2010, 11:53

was wäre wenn sie mich fotografiert hat?

rosenstrauss  03.10.2010, 12:36
@Fiesta08

dann könnte sie es vielleicht bei der polizei versuchen dich anzuschmieren.

Fiesta08 
Fragesteller
 03.10.2010, 15:09
@rosenstrauss

und was würde mich das dann kosten in etwa wenn sie mich anschmieren sollte?