Hallo, darf ein Vermieter Internet Router und damit auch W-Lan aus technischen und rechtlichen Gründen verbieten?

6 Antworten

nein.

Nein, das darf er nicht.

Diskutieren könnte man vielleicht über ein offenes Wlan, wenn sich dann "diverse User" darab laben und in Massen vor dem Wohnhaus stehen.

Wenn es im Haus eine technische Einrichtung gäbe, die durch einen WLAN-Router gestört werden könnte, dann wäre das eventuell vorstellbar. Wobei dann zu prüfen wäre, ob entweder der WLAN-Router oder das störanfällige Gerät nicht einwandfrei ist. Dann muß aber Abhilfe geschaffen werden, damit ein störungsfreier Betrieb gewährleistet werden kann.


Das müsste schon konkret erklären bzw. sogar beweisen, dass es Störungen gibt, aber selbst dann kann  der Vermieter es nicht verbieten

Telefon/ Internet gehört für mich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.

Zumal man auch bei Störungen mit bestimmten Maßnahmen Abhilfe schaffen kann.

Technischen Grpnden ? Das Haus bricht zusammen , durch das Gewicht des Router , oder was?

Rechtlich: Keine Ahnung