Hallo, muss ich fuer notariell beglaubigte Unterschrift extra nach Deutschland reisen?
Also wie gesagt. Ich lebe in England. Meine Mutter (in Deutschland) ueberschreibt gerade ihr Haus an meiner Schwester und ich trete meinen Anspruch auf den Pflichtanteil ab. Dafuer soll ich eine Unterschrift leisten. Die Notarin meint nun ich muss dafuer nach Deutschland kommen. Das ist aber mit erheblichen Aufwand und Kosten fuer mich verbunden. Sollte es denn nicht moeglich sein zu einem englischen Notar oder Anwalt zu gehen, dort die Unterschrift zu leisten (meinetwegen waehrend die dt. Notarin ueber Skype zugeschaltet ist) und die Papiere dann zur deutschen Notarin zu senden? Vielen Dank
6 Antworten
Meine Mutter (in Deutschland) ueberschreibt gerade ihr Haus an meiner
Schwester und ich trete meinen Anspruch auf den Pflichtanteil ab.
Warum? Es kann dafür ja gute Gründe geben, aber hier solltest du dich ggfs. selbst vorher eigenständig anwaltlich beraten lassen.
Dafuer soll ich eine Unterschrift leisten. Die Notarin meint nun ich muss dafuer nach Deutschland kommen
Das ist zwar am Einfachsten, aber nicht zwingend erforderlich. Du kannst diese Unterschrift auch auf der deutschen Botschaft in London vor einem englischen Notar ablegen. Allerdings muss dann das Dokument zwingend zweisprachig apostilliert sein. Das kostet ungefähr soviel wie der Flug nach Hause und zurück.
Nachtrag: Falls es ausschließlich um die deutsche Version des Verzichts geht, dürfte die Unterfertigung vor dem Personal der Botschaft ohne apostillierte Version und ohne englischen Notar ausreichend sein. Allerdings könnte es für die Zukunft nützlich sein, die englische Version nichtsdestotrotz anfertigen zu lassen.
Warum? Es kann dafür ja gute Gründe geben, aber hier solltest du dich ggfs. selbst vorher eigenständig anwaltlich beraten lassen.
Er meinte sicherlich Aufgabe und nicht Abtretung. Er kann den Verzicht auch beschränken auf die Ergänzungsansprüche, die das Haus betreffen.
Allerdings kann eine Enterbung mit vorherigem Verzicht auf den Pflichtteil dazu führen, dass der Fragesteller gar nichts erbt.
Nein, musst Du nicht.
Der Notar sendet den Vertrag an einen britischen Notar.
Deine Mutter braucht nur die Adresse ihrem Notar mitteilen.
Eine Notariell beglaubigte Unterschrift kann nur im Beisein eines Notar/in erfolgen.
Das stimmt schon aber, die Beglaubigung kann nur in Deutschland erfolgen. Dann beiß in den sauren Apfel. Du verzichtest ja heißt, also muß Du nach Deutschland und da auch Deine Unterschrift leisten.
Unfug, es gibt doch eine deusche Botschaft in UK.
Lass es Dir von Deiner Schwester oder Mutter bezahlen, diese haben ja einen Vorteil davon. Hast Du Dir das auch gut überlegt mit dem Pflichtteilsverzicht?
Normalerweise muss Dein Pflichtteilsverzicht nicht in zeitlichem Zusammenhang mit der Schenkung an die Schwester erfolgen. Du kannst Deine Unterschrift auch leisten, wenn Du ohnehin mal wieder in Deutschland bist.
Danke, aber es gibt doch nicht nur in Deutschland Notare.