Hallo mein Mann hatte einen Arbeitsunfall ,dadurch mussten wir unseren Urlaub stornieren . Können wir die entstandenen Kosten einfordern und wenn dann bei wo?

6 Antworten

Hoi.

Sofern ein Schädiger vorliegt, kann man von diesem Schadensersatz fordern. Das kann auch der Arbeitgeber sein, wenn diesem ein Verschulden am Arbeitsunfall nachgewiesen werden kann.

Die Berufsgenossenschaft kann hier nicht weiterhelfen. Für solche Kosten ist sie nicht zuständig. Sie bezahlt ja auch kein kaputtes Auto/Motorrad/Fahrrad oder andere Sachschäden. Daher ist oft eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll.

Ciao Loki

Bei der Reiserücktrittsversicherung - sofern angeschlossen.

Bei einem Verkehrsunfall vielleicht auch bei der gegnerischen Haftpflicht - sofern der Gegner Schuld hat.

Ich glaube nicht, dass die Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft für solche Kosten aufkommt.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die BGU für derartige Kosten aufkommt. Das müsst ihr wohl selbst tragen.

Ihr könnt ja mal nett nachfragen, aber viel Hoffnung habe ich nicht. lg Lilo

Bei solchen Ereignissen tritt die Reiserücktrittversicherung ein, sofern eine abgeschlossen wurde.

Ja, WENN ihr eine Reise-Rücktritts-Versicherung habt.... Sonst leider nicht !