Hallo, mein Freund will zu mir in die ziehen, ich selbst bin nur Mieter mit einem Mietvertrag, was braucht er für die Anmeldung...eine Bescheinigunh,Mietvertra?

3 Antworten

Für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt braucht er die Wohnungsgeberbestätigung.

Und Du die Erlaubnis des Vermieters das dein Freund bei Dir einziehen darf.

Bambuca 
Fragesteller
 27.09.2016, 19:00

Nach der Erlaubnis habe ich denn Vermieter schon gefragt,  was ist eine Wohnungsgeberbestätigung? Ist das eine Bescheinigung von mir oder dem Vermieter?

TrudiMeier  27.09.2016, 19:18
@Bambuca

Das ist nur eine Bescheinigung des Wohnungsgebers (also dir), dass dein Freund Max Müller am 01.10.16, bei dir in der Müllerstr. 10, 1. OG, in Hinterkuckucksheim eingezogen ist. Kannst ´n Dreizeiler schreiben, unterschreiben, fertig.

anitari  27.09.2016, 19:18
@Bambuca

Ist das eine Bescheinigung von mir oder dem Vermieter?

In dem Fall von dir. Denn Du bist der Wohnungsgeber.

Schneefall222  27.09.2016, 19:08

Die bekommt man beim Einwohnermeldeamt

Schneefall222  27.09.2016, 19:09

Das werden die Daten der Wohnung und der Person eingetragen

anitari  27.09.2016, 19:20
@Schneefall222

Das werden die Daten der Wohnung und der Person eingetragen

Nicht ganz richtig. Nur Name, Vorname der einziehenden meldepflichtigen Person und die Anschrift. Eventuell noch die genau Lage der Wohnung im Haus.

Aus dem internet einen Untermietsvertrag drucken und ausfüllen (für den der einzieht) Anschließend deinen vermieter fragen(schriftlich) ob es okay wäre dass jemand bei dir einziehen darf. Wenn diese bestätigt wird mit der Bestätigung und dem Untermietsvertrag Antrag zum Bürgeramt (deines Bezirks) ummelden. Für die ummeldung braucht der der einzieht ein termin.

Du brauchst zunächst die Zustimmung deines Vermieters dass dein Freund zu dir ziehen darf. Wenn das klar ist, benötigst du als Wohnungsgeber eine sog. Wohnungsgeberbescheinigung (aus dem Netz saugen). Diese muss dein Freund dann ausgefüllt und von dir unterschrieben bei seiner Anmeldung im EMA vorlegen. Das gilt seit 1.11.15.

godb6463  28.09.2016, 16:23

Wohnungsgeberbescheinigung oder einen Untermietsvertrag Antrag.