was kann ich tun, damit ich wieder in eine Wohnung komm?

5 Antworten

Hallo,

wie bereits geschrieben wäre die Polizei zuständig.

Wenn die sich als nicht zuständig erklären, wie du ebenfalls bereits geschrieben hast, bleibt dir nur der Anruf beim Schlüsseldienst, für eine schnelle Lösung.

ABER Vorsicht...  die Preise sind sehr unterschiedlich, teilweise extrem unverschämt, gerade jetzt, nachts....  besser gleich am Telefon nach dem Preis fragen...

Gruß

RayAnderson

da gibt es nur eine kostenträchtige retourkutsche:  schlüsseldienst und neues schloß.

alles andere dauert.


Kotejebe90 
Fragesteller
 19.02.2016, 03:27

Wurde mir von der polizei such gesagt  aber ist der vermieter nicht in der pflicht was zu tun immerhin zahle  ich miete soll die kosten  für den schlüsseldienst auf ihn einfordern

casala  19.02.2016, 03:34
@Kotejebe90

was sollte denn der vermieter kurzfristig bei euren privaten problemen tun?  er kann nichts!

 der fakt , daß er an euch BEIDE vermietet hat, bedeutet doch nicht, daß er DIR den zutritt auch noch monitär ermöglichen muß. das ist sache von gerichtsverfahren, an denen der vermieter keinen anteil hat.

Herb3472  19.02.2016, 04:26

Was gehen den Vermieter Eure privaten Probleme an? Dass Du keinen Schlüssel mehr hast, ist Dein Problem, nicht seines. Den Vermieter kannst Du deswegen nicht in die Pflicht nehmen!

Geh zum Amtsgericht und erwirke eine einstweilige richterliche Anordnung auf Öffnung der Wohnung, Klagegrund: Verbotene Eigenmacht und Besitzstörung.

Beweise braucht es nicht. Durch Vorlage deines Personalausweises kannst du glaubhaft versichern, dass du in der Wohnung wohnst. Eine eidesstattliche Versicherung über das boshafte Aussperren aus der gemeinsamen Wohnung durch deinen EX wirst du abgeben müssen. Die Anordnung der Wohnungsöffnung wird durch einen Gerichtsvollzieher umgesetzt. Du hast Vorkosten von etwa 200€, die durch Kostenfestsetzungsbeschluss deinem EX auferlegt werden und 100% einbringbar sein werden. Dauer der Prozedur etwa drei Tage. Falls der Ex gegen das vorläufige Urteil Widerspruch einlegt und beweist, dass er den Schlüssel nicht geklaut hat, gibt es eine Gerichtsverhandlung etwa in einem halben Jahr. Ob du das Risiko tragen willst, musst du entscheiden. 

Über den Ablauf solltest du vorab deinen EX schriftlich unter Fristsetzung in Kenntnis setzen. Vermutlich  knickt er ein und öffnet die Wohnung. Tja, wir leben in einem Rechtsstaat. 

er muss dir zugang gewaehren ,,,zur not polizei holen 

Kotejebe90 
Fragesteller
 19.02.2016, 03:16

Hab schon probiert es vernünftig  zu klären ohne Erfolg

Ich würde sofort die polizei angerufen das ist genauso deine Wohnung wie seine

Kotejebe90 
Fragesteller
 19.02.2016, 03:19

Habe ich heute gemacht  würden mich nur rein lassen wenn es ein Verdacht  auf Lebensgefahr  einer perspn besteht 

lisalich  19.02.2016, 03:20

Frechheit o.o mhm kannst du ihn nicht irgendwie austricksen mit einem gemeinsamen freund oder si