Haftungsansprüche bei Renovierung in Eigenleistung?
Hallo an alle! Wie sieht es mit den Haftungsansprüchen aus, wenn man in Eigenleistung eine Bad-Sanierung vornimmt? Also gehen wir von folgenden Umstand aus: man erwirbt eine Eigentumswohnung aus den 60er und möchte entsprechende Sanierungen/Renovierungen vornehmen. Es wird im Badezimmer u.a. sämtliche Sanitäranlagen wie Badewanne, Waschbecken, WC, entfernt, die alten Fliesen werden angeklopft, der Heizkörper wir umgesetzt, etc. Sämtliche Rohrleitungen werden nur installiert und man kreiert den Platz für ein neues WC, eine Dusche und ein Waschbecken. Alles wird von einem Bekannten durchgeführt, der dies im Rahmen eines Freundschaftsdienstes tut und daher natürlich auch keine Rechnung ausstellt. Jetzt gibt es z.B. nach Abschluss der Arbeiten 1 oder 2 Jahre später eine Leckage an den Wasserleitungen und es entsteht ein Wasserschaden. Übernimmt die Versicherung den Schaden? Oder will die Versicherung erstmal Rechnungen sehen, um zu prüfen, ob auch alles fachgerecht von einem Klempner gemacht wurde? Hat die Versicherung da das Recht die Schadenregulierung abzuwehren? Es heißt ja oft in der Allgemeinheit, dass man sowas immer lieber "auf Rechnung" machen lassen soll, damit man sich bei Schäden gegenüber der Versicherung quasi absichert. Wie genau verhält es sich denn nun??? Über fundierte Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank vorab an alle!
2 Antworten
Die Versicherungen sind dein bester freund beim Geld kasieren umgekehrt dein Feind. So einfach "habe da ein Rohr" angebohrt wird die Haftpflicht nicht so druchwinken, bei Kleinbeträgen bis 500 euro schon , bei größeren kommt dann schon ein gutachter und der wird fragen stellen.
Lieber dann eine rechnung vorweisen können bzw man kann auch die Kosten teilweise von der steuer absetzten .
Grundsätzlich darf doch ein ET selbst oder die Freunde. Nur Finger weg vom gemeinschaftlichen Eigentum, wie Heizkörper, Fußböden, etc..