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Haftet die Schule bei Diebstahl?

gefragt von Hummelchen28Hummelchen28 am 05.05.2008 um 9:23 Uhr

Mein Sohn ist ein Schlawiner. Ständig läßt er irgendetwas in der Schule liegen. Im Moment ist es seine Jacke und die Sporttasche samt Inhalt. Das alles ist ja nun nicht ganz billig. Nun frage ich mich: wer haftet eigentlich, wenn das Zeug einfach mal verschwindet, es also jemand stiehlt? Gibt es einen Unterschied zwischen "über Nacht in der Schule vergessen" oder "in der Pause (oder im Hort) weggekommen"? Kann ich im Falle eines Falles die Versicherung der Schule in Anspruch nehmen oder muß ich damit leben, wenn da jemand klaut? Bis jetzt hatten wir immer Glück und alles fand sich beim Hausmeister wieder aber wenn mal nicht, wäre es interessant zu wissen. Vielen Dank Euch allen schonmal.


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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 5. Mai 2008 09:25
1x
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Wenn wirklich was geklaut werden sollte, musst du eine Anzeige erstatten. Die Versicherung der Schule wird 1001 Argumente haben, warum sie nicht zahlt.

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 5. Mai 2008 09:31

In der Schule schließen die ja nicht einmal die Räume ab, wenn keiner da ist (Sportunterricht, Hofpause usw.).


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 5. Mai 2008 09:46
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Warum sollte die Versicherung der Schule für die Vergesslichkeit oder Schusseligkeit der Schüler eintreten? Das ist euer Privatvergnügen!

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 5. Mai 2008 09:50

Darum ja meine Frage ob es einen Unterschied dazwischen gibt, wenn er es über Nacht liegen läßt oder eben zur Hofpause oder in den Hort geht. Die schließen die Räume nicht ab.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 5. Mai 2008 18:14

Da gibt es keinen Unterschied!


kiralee
beantwortet von kiralee am 5. Mai 2008 09:55
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Wenn in der Schule etwas gestohlen wird, muss das zur Anzeige gebracht werden. So viel ich weiß, haftet die Schule dafür nicht. Wenn es dich stört, dass die Räume nicht abgeschlossen sind, solltest du dies dem Klassenlehrer mitteilen oder über eure Elternvertretung einen Elternabend einberufen lassen, auf dem die weitere Vorgehensweise geklärt wird.

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 5. Mai 2008 10:02

Danke für deine Antwort. Leider hatten wir das alles schon, die Eltern haben sich beschwert aber es bleibt so..angeblich aus brandschutzrechtlichen Gründen.

Kommentar von E7b66e6b5d29f7f3b561e45078d26a04smallkiralee am 5. Mai 2008 10:50

während der Pause hat der Brandschutz auch Pause (zumal alle Kinder dann draußen sind)- damit müsst ihr euch nicht abspeisen lassen.

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 5. Mai 2008 10:59

Na dann werd ich nochmal loslegen...danke!


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 5. Mai 2008 11:22
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Jede Schule hat eine Sachversicherung. Darunter fallen gestohlene und zerstörte Sachen/Gegenstände. Meist heißt es Kommunaler Schadensausgleich. Einfach in der Schule anzeigen (nur bei Diebstahl) und dann wird eine Schadensanzeige ausgefüllt. Wenn möglich, einen Kaufbeleg vorlegen von der Jacke und man bekommt den vollen Wert ersetzt. Hat man keinen Beleg, könnte man eine neue Jacke kaufen in dem etwaigen Wert und den Beleg dann einreichen. Es dauert etwa 4 Wochen, bis man was bekommt, da die Schule den Sachverhalt erst einreichen muss.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 12. Februar 2009 08:15
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Jeder Arbeitgeber muss abschliessbare Spinde zur Verfügung stellen – nur die Schule nicht ...

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