Habe ich ein Recht meine Halbschwester zu treffen?
Ich weiß nun seit ich 8 bin das ich eine Halbschwester habe jetzt werde ich bald 13 und habe bis jetzt immer noch nicht meine Halbschwester kennengelernt. Uns scheint es so als will es ihre Mutter nicht zulassen.
Habe ich das Recht sie kennenzulernen?
5 Antworten
Rede doch mal mit deiner Mutter und sage ihr, dass du deine Halbschwester kennenlernen möchtest. Warum sollte sie dir das verwehren?
Dann soll deine Mutter mal mit ihrer Mutter reden. Warum sollten sich Halbgeschwister nicht kennenlernen dürfen?
wenn die andere mutti es möchte, dann wirst du deine halbschwester kennenlernen. wenn sie kein interesse daran hat, dann wirst du warten müssen bis das andere kind 18 ist. was sagt denn dein vater dazu?
Ja, hast Du.
Hast du es schon mal über Facebook u.ä. versucht?
§ 1685
Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.
Hallo!
Natürlich hast du das Recht, deine Halbschwester kennenzulernen!
Grüße, Dreams97
Ja das hast du!
Meine Mutter will ja das ich sie kennenlerne aber wahrscheinlich ihre Mutter nicht :/