Habe einen Hauptjob arbeite aber ca. 1-2x im Monat als Sängerin. Wie mach ich das mit den Rechnungen

5 Antworten

Ja, du musst das natürlich angeben. Kannst das aber als "nebenberuflich selbstständig" auf dem Vordruck "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" in deiner normalen Steuererklärung am Jahresende geltend machen. 

kati3112 
Fragesteller
 25.03.2015, 01:08

muss ich denn eine Steuererklärung machen, bisher habe ich das noch nicht?!

mrSaturas  25.03.2015, 01:09
@kati3112

Wenn du einen Vollzeitjob hast, bei dem du zu versteuerndes Einkommen erhälst, ...ja, dann solltest du jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben ;). Damit wirst du dich wohl mal befassen müssen... 


kati3112 
Fragesteller
 25.03.2015, 01:13
@mrSaturas

ich kenne keinen der einen Vollzeitjob hat und eine Steuererklärung macht??

mrSaturas  25.03.2015, 01:17
@kati3112

Einfach mal lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html ;) Ob du einen kennst oder nicht spielt keine Rolle. Du bist leider dazu verpflichtet. Irgendwann kommt das Finanzamt und dann wirst du geschätzt, was meist böse ausgeht und enorme Nachzahlungen mit sich bringt. 

kati3112 
Fragesteller
 25.03.2015, 01:20
@mrSaturas

über meine Eltern war ich bei der Steuerberaterin, diese meinte auch ich müsste keine machen.

mrSaturas  25.03.2015, 01:23
@kati3112

Dann fällst du wohl irgendwie aus der Verpflichtung raus. k.a. warum. Aber zu deiner Frage, nehmen wir an, du WÜRDEST eine Einkommensteuererklärung abgeben, dann GÄBE es dort ein Zusatzformular, wo die Einkünfte aus "selbstständiger Tätigkeit" aufzuführen WÄREN :-). Dort MÜSSTEST du das dann angeben. 

Sonst frag doch einfach mal die Steuerberaterin deiner Eltern ;)

PatrickLassan  25.03.2015, 06:53
@kati3112

über meine Eltern war ich bei der Steuerberaterin, diese meinte auch ich müsste keine machen.

Dann kannte sie wohl nicht alle Fakten, da du anscheinend Umsatzsteuer in Rechnung stellst (Zitat:"Ich bekomme Honorar stdl. bezahlt plus 7% Mwst."), ist auf jeden Fall eine Umsatzsteuererklärung fällig und mit großer Wahrscheinlichkeit eine Einkommensteuererklärung.

Geh einfach zu deinem zuständigen Finazamt und lass dir das erklären. Auf MWst kannst du verzichten " Zusatz ich bin leider nicht MWst, abzugsberechtigt" Siehe  Nr. 7:  http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/steuerexi_ordner/umsatzsteuerexistenzgruender/1157138

Ansonsten musst du die Einkünfte  in deiner Steuererklärung angeben und entsprechend Steuer nachzahlen. Wenn du immer beim gleichen Platz gebucht bist, dann lass dich doch als 400 € Minijobber  fest anstellen. Dann hast du ( wenn es nicht mehr als ist) mit dem ganzen Kram nichts zu tun. 

Steuererklärung kannst du selber machen. Schau dir die deiner Eltern mal an. Meist bekommst du noch etwas heraus. 

Grundsätzlich gab es für dich keine Verpflichtung eine Steuererklärung abzugeben. Durch die Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit ändert sich das jetzt.ob es sinnvoll war keine zu machen steht auf nem anderen Blatt. Warum stellst du Rechnung inkl. Umsatzsteuer? Ich denke doch, dass du nicht über 17500€ Jahresumsatz kommst. Dann hättest du dir den Aufwand der Umsatzsteuer schon mal gespart. Da du mit Sicherheit keine großen Aufwendungen im Zusammenhang der Selbstständigkeit hat wird auch nicht viel Vorsteuer anfallen sodass sich das mit der Umsatzsteuer nicht lohnt. LG Sören

Du mußt beim Finanzamt die Selbständigkeit anmelden.

Von der Umsatzsteuerpflicht kannst Du als Kleinunternehmerin auf Antrag befreit werden.

Du stellst dann ganz normale durchnumerierte Rechnungen aus oder schließt Honorarvereinbarungen ab. Bei umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmern ist zwingend darauf zu achten, daß auch keine USt. ggf. im Honorarvertrag erscheint und auf der Rechnung sowieso nicht (Hinweis z. B.: "Kleinunternehmer - Umsatzsteuerbefreiung gem. § 19 (1) UStG"); Deine Steuernummer muß ebenfalls auf der Rechnung stehen.

Irrtümlich ausgewiesene Umsatzsteuer in der Rechnung oder im Vertrag müsste abgeführt werden!!!

Suche am besten einen Steuerberater auf... der wird dich über alles Informieren. :-) Viel Glück

kati3112 
Fragesteller
 25.03.2015, 01:13

leider kann ich mir diesen nicht leisten.