hab ne frage zum unterhalt?

1 Antwort

Sobald jemand ein eigenes regelmäßiges Einkommen hat, muss er das für seinen eigenen Lebensunterhalt einsetzen (z.B. auch ein minderjähriger Azubi..).

Ab deinem 18. Geburtstag bist du volljährig, dann bist du ohnehin für deinen eigenen Lebensunterhalt selbst verantwortlich. 

  • Deine Mutter, die bis dahin eine Sorgepflicht für dich hatte - z.B. dich beaufsichtigen, einkaufen, Essen zubereiten, Wäsche waschen musste usw. - braucht dann nichts mehr davon für dich zu machen, jedenfalls nicht mehr kostenlos.
  • Wenn sie bisher Unterhalt für dich von deinem Vater bekam - für deine Verpflegung, Unterkunft, Kleidung, Schulsachen usw. - hat sie nun auch keinen Anspruch mehr darauf. 

Solange du aber noch zur Schule gehst oder dich in einer Ausbildung befindest (die berufsvorbereitende Maßnahme würde da mitzählen) hast du auch als Volljähriger evt. noch einen Unterhaltsanspruch an deine Eltern - nämlich dann, wenn dein eigenes Einkommen (bis auf den Freibetrag von 90 Euro für deine Fahrtkosten, Schulsachen, Arbeitskleidung...) und das Kindergeld zusammen weniger als deinen "unterhaltsrechtlichen Bedarf" ergeben, also nicht für alle deine Ausgaben (Verpflegung, Miete, Strom, Telefon, Kleidung, Freizeit usw..., ausreichen.

Würdest du nicht mehr bei einem Elternteil wohnen können, läge dein "Bedarf" bei insgesamt 670 Euro. Solange du aber noch bei der Mutter wohnen bleibst, ist er in der Regel niedriger, er wird dann anhand der Einkommen der Eltern zusammen berechnet.

Solltest du noch einen Unterhaltsanspruch an die Eltern haben, muss dann berechnet werden, wie viel dir jeder von ihnen zahlen müsste. Die Mutter könnte dir (solange du bei ihr wohnst) ihren Anteil aber in Form von Verpflegung und Unterkunft statt als Bargeld gewähren und auch weiterhin das Kindergeld dafür verwenden. Da das ja nicht ausreichen wird, darf sie dann auch noch "Kostgeld" von dir verlangen - das müsstest du ihr dann von deinem eigenen Einkommen und/oder vom väterlichen Unterhaltsanteil zahlen. Wie viel Geld deine Mutter tatsächlich von dir verlangt, bleibt ihr überlassen, ist sozusagen "Verhandlungssache". 

Um den Unterhalt musst du dich aber als Volljähriger allein kümmern, wenn du es nicht tust, bräuchte dir auch keiner Unterhalt leisten....