Haar abgeschnitten von Kind - Körperverletzung?

17 Antworten

Also grundsätzlich ist auch das Abschneiden eines Haares Körperverletzung, auch z.b. das Setzen einer Spritze eines Arztes ist das grundsätzlich. Aber mit dem Einverständnis der Spritze befreit man ihn davon (der Arzt sagt ja, ich gebe ihnen jetzt eine Spritze und wenn jemand nicht sagt, ich möchte aber keine, dann ist das okay, wehrt sich der Patient, dann darf der Arzt nicht einfach zustechen).

Aber bei einem Haar (oder auch 2 oder 3) ist dieser Tatbestand relativ gering. Und Kinder unter 14 Jahren sind ja eh nicht stafrechtlich zu verfolgen. Von daher ist strafrechtlich nichts zu machen. Und ein Schmerzensgeld kommt hier ja auch nicht in Betracht.

Aber die Sache war ja auch nicht ganz inOrdnung. Von daher sollte man als Eltern schon mit dem Kind reden, dass das Verhalten nicht in Ordnung war und dass dabei auch mehr passieren koennte (zb. auch Versehen eine kahle Stelle entstehen). Und eine Entschuldigung wäre auch nicht verkehrt.

Allerdings finde ich auch, daß Kinder in dem Alter durchaus in der Lage sind, bzw. es lernen sollten, mit solchen Kleinigkeiten allene klar zu kommen. Was bedeutet, wenn das Kind sauer darüber ist, dann redet es halt nicht mehr mit dem anderen und wenn dem anderen der Kontakt wichtig ist, wird es sich dafuer entschuldigen und die Welt ist von alleine und ohne zutun der Eltern wieder in Ordnung. Und die Kinder lernen beide daraus fürs Leben. Nämlich, wie man Konflikte beilegt, Fehler eingesteht und vieles mehr. Die Einmischung der Eltern führt da nur dazu, die Sache unnötig hochzuspielen. Und so werden die Kinder dazu erzogen, bei Ärger gleich zum Gericht zu rennen oder zum Chef, anstatt selbst zu versuchen, die Sache zu klären in einem Gespräch untereinander.

Von daher sollten sich Eltern nur bei schwerwiegenden Sachen einmischen.

Hier ist kein Straftatbestand verwirklicht. Das Abschneiden eines einzelnen Haares erfüllt nicht den Tatbestand der Körperverletzung, da die Beeinträchtigung deutlich unterhalb der Erheblichkeitsgrenze zu sehen ist. Aber auch, wenn tatbestandlich eine Körperverletzung vorläge, wäre im Alter der Täterin entsprechend § 19 StGB aufgrund der fehlenden Strafmündigkeit ein Prozesshindernis zu sehen, was zwangsläufig zur Einstellung der Ermittlungen nach § 170 II StPO führen würde.

Es ist eine strafbare Handlung , aber keine Straftat und somit nicht strafbar weil strafunmündig !

Es ist ein Spaß unter Kindern und sollte nicht überbewertet werden. Dieses als Straftatbestand zu werten empfinde ich als lachhaft. Das wäre wie mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Absolut kein Straftatbestand. 1. sind unter 14jährige nich anzeigbar und 2. gehört es zu ganz normalen Auseinandersetzungen zwischen Kindern.