Guten Abend Ich habe ein Problem mit einen schreiben vom Arbeitsamt?

3 Antworten

Lasse Dir vom Gerichtsvollzieher eine Kopie der Festsetzung der Vollstreckung geben, dann kannst Du zumindest prüfen, von wann der Bescheid ist und ob er sich wirklich gegen Dich richtet.

Du weißt noch, wie die Sachbearbeiter vom Namen her heißen? Du könntest kurzfristig eine sogenannte "Vollstreckungserinnerung" einreichen. Zielsetzung so einer Erinnerung ist es, formal fehlerhafte Vollstreckungen zu rügen.

Zielsetzung bei dir wäre:

1. Korrekte Bevollmächtigung wird angezweifelt (keine Daten im System der zuständigen Arbeitsagenturen Recklinghausen/Leipzig enthalten)

2. Korrektheit des Bescheides wird angezweifelt (keine Schreiben und Zahlungsaufforderungen erhalten, für die beiden Arbeitsagenturen nicht nachvollziehbar, was weswegen gefordert werden soll)

3. Personenverwechslung o.ä. wird vermutet

Begründung: Die jeweiligen Sachbearbeiter (beim Namen nennen) haben nichts im System, haben ausgeführt, dass von dir gar nichts gefordert wird und du keine Schulden bei der Jobagentur hast. Dir sind keine Schreiben zugegangen. Damit ist bereits die Rechtskraft des Bescheides nicht gegeben, dir wurde zu keinem Zeitpunkt eine Beschwerdefrist o.ä. eingeräumt. Da auch nichts in dem System der zuständigen Arbeitsagenturen ist, wird stark bezweifelt, dass du die korrekte Person bist oder dass die Schuld überhaupt existiert.

Diese Vollstreckungserinnerung mit Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckungshandlungen kannst du mündlich bei einem Rechtspfleger des örtlichen Verwaltungsgerichtes abgeben.

Ggf. mit Hilfe eines Anwalts., wenn du dir selbst unsicher bist.

Ich drücke dir die Daumen, dass es sich aufklärt.

Hi :)

Das ist wirklich eine unangenehme Situation. : /  

Lasse dir die Antworten Schriftlich geben und verständige einen Anwalt. Da gibt es vielleicht eine Verwechslung....