Gutachter Kosten nach Haftpflichtschaden (Wohnung)

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Das sehe ich auch so - mal Person A, mal B. Zuerst meldet mal der Schadensverursacher den angerichteten Schaden seiner Versicherung, unter genauem Sachverhalt und ungefährer geschätzter Schadenshöhe und dann sagt die Versicherungsgesellschaft schon, was sie genau möchte. Evtl. schickt, beauftragt diese einen Gutachter bzw. einen Vers.-Sachverständigen. Fest steht, wer den Gutachter beauftragt, zahlt das Gutachten.

Hier gilt die Schadensminderungspflicht. Ein Kostenvoranschlag hätte hier vollkommen ausgereicht. Einen Gutachter bezahlt derjenige, der ihn bestellt.

Ich sehe es auch so, dass der Schaden erst einmal gemeldet werden sollte. Dann entscheidet die Versicherung, ob ein Gutachter nötig ist, oder ob ein Kostenvoranschlag, bzw. eine Rechnung reicht.

Zunächst muß erst einmal der Versicherer mit Ihm seinen eigen zur Verfügung stehenden die Sachlage prüfen..sollte der Geschädigte vorab schon Gutachter & Reparaturkosten bestimmen, ist der Versicherer nicht verpflichtet ,die anzuerkennen ,wenn er zu einem anderen (plausibilen) Ergebnis kommt..Der den Gutachetr beauftragt, wird hn auch bezahlen müssen ! HG DerMakler

Der Fall ist im Ansatz falsch: "A" und nicht "B" ist der Kunde von seiner Versicherung und musss seiner Versicherung den Schaden melden und wird von seiner Versicherung gegebenenfalls auch wegen weiterer Auskünfte befragt. Die Versicherung von "B" ist doch garnicht betroffen - "A" und damit dessen Versicherung muss doch regulieren! Allerdings ist es leider auch häufig so, dass - meist im KFZ-Bereich - dass Versicherungen bei geringen Schäden und nicht eindeutiger Schuldfrage oft vorschnell regulieren, weil für sie das die insgesamt günstigste Regelung ist und ihr eigener Kunde steht im Regen. Aber warum denn Anwalt: Zunächst einfach mit der Versicherung telefonieren, wenn etwas schiefläuft - dann erst weitersehen und Kosten produzieren!