Grundstück: Bauerwartungsland, dann Ackerland
Hallo zusammen!
Ich besitze seit knapp 30 Jahren ein Grundstück, das schon genauso lange Bauerwartungsland war. Damals hieß es, dass es bald Bauland wird. (Es liegt auch direkt neben bewohntem Gebiet.) Ich hatte auch beabsichtigt, dort zu bauen, doch ich hab mein Haus dann doch wo anders hingestellt, weil ich dann doch nicht in dieses "Bauernkaff" wollte. ;-)
Nun will ich das Grundstück von knapp 2000qm verkaufen, jedoch als Baugrundstück.
Ich hab mich im Rathaus informiert:
Da sich die "Nachbargrundstücksbesitzer" nicht einig sind, was aus diesem Gebiet werden soll, ist das Grundstück als Resultat von 30 Jahren Bauerwartungsland jetzt Ackerland.
Meine Frage: Was kann ich da machen? Kann man da Druck auf die Gemeinde ausüben? Als Ackerland will ich die 2000qm nicht verkaufen! Und ewig warten will ich auch nicht mehr.
MfG Andi
2 Antworten
Den Begriff "Bauerwartungsland" gibt es im öffentlichen Baurecht nicht. Er wird nur gerne von Maklern benutzt, um Preise zu erhöhen und Käufer zu beeinflussen.
Da die Gemeinde die "Planungshoheit" hat, steht es allein in ihrem Ermessen, ob ein Bebauungsplan aufgestellt wird und was in dem Bebauungsplan festgesetzt wird; es könnte z.B. für ein Grundstück auch Kindergarten oder Schule festgesetzt werden.
Ein Grundstückseigentümerr hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass sein Grundstück zum Bauland umgewidmet wird. Auch aus kommunalpolitische Absichtserklärungen kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden.
Der Eigentümer einer Wiese ist somit voll und ganz dem kommunalpolitischen Klüngel ausgesetzt.
Und die "entwicklungspolitischen Ziele" werden durch kommunalpolitischen Klüngel festgesetzt.
Da kann man nichts machen, wenn Sie die Ratsmitglieder des "Bauernkaff´s" nicht auf Ihrer Seite wissen! Sollten Sie dort einen gewissen einfluß geltend machen können, und sich das ländlich vergleichweise kleine Grundstück ohne hohen Kostenaufwand, den Sie schlieplich alleine zu tragen hätten, erschließen lassen, dann können sei über eine genehmigunsfähigen Baunatrag versuchen, dort ein Baurecht zu erhalten. Ansonsten bleibt das halt Ackerfläcehe, die vielleicht Ihre Urenkel irgenwann mal bebauen können.
Auch Baugenehmigungen nach § 35 Abs. 2 BauGB und "Vorhaben und Erschließungspläne" bedürfen des nicht einklagbaren Einvernehmens der Gemeinde und der Darstellung der Grundstücke als Baufläche in einen rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan. Wenn eine Gemeinde nicht will geht eben gar nichts.
So spielt das Leben nicht nur auf dem Lande!
Gute Antwort! "dem kommunalpolitischen Klüngel" würde ich jedoch lieber mit "den entwicklungspolitischen Zielen" austauschen :-))