Goldverkauf versteuern

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Beim Goldankauf musst Du nur Deine Personalien angeben und unterschreiben dass die Münzen Dein Eigentum sind. Die Ankäufer sind nicht verpflichtet dem Finanzamt Meldung zu machen, der Beleg kommt in die normale Buchhaltung der Firma als Auszahlungsquittung. Sollte zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegen so ist der Verkäufer selbst für die Meldung beim Finanzamt zuständig.

Ich will hier keine Tipps zur Steuerhinterziehung geben, aber wenn man mit kleinen Mengen bei der Bank vorbeischaut, wird auch nichts ans Finanzamt weitergegeben.

 

Ich würde aktuell auch nicht zuviel Gold verkaufen, wenn man das Geld nicht braucht. Da in nächster Zeit die Amerikanische Wirtschaft (Dollar) noch weiter unter Druck geraten wird, muss Gold zwangsläufig weitersteigen.

 

Übrigens ist Gold noch lange nicht überbewertet - Es ist nur unser Geld wird immer weniger wert. Gold ist Inflationssicher, und die beste Absicherung gegen einen weiter fallenden Geldwert.

 

 

Da muss nichts versteuert qwerden, da der Krügerrand gesetzliches Zahlungsmittel ist. Bein Kauf fällt daher auch keine MwSt an. Sogenannte Sammlermünzen haben mit Münzen nichts zu den, wenn man den Begriff Münze auf den eigentlichen Inhalt Zahlungsmittel beschränkt. Alles, was nicht Zahlungsmittel ist, wird mit Mehrwertsteuer belegt. Und selbst beim Verkauf von derartigen Münzen fällt in der Regel keine Differenzbesteuerung an, außer wenn sich aus der Häufigkeit des Verkaufs der Verdact auf gewerbliches Tätigwerden zur Gewinnerzielung ergibt.

Wenn du keine Belege hast ,so kann jeder der die Münzen kauft ,misstrauisch werden und vermuten das es Fälschungen sind. Daher würde jeder auch hergehen und diese Münzen Prüfen. Das sicherste wäre ,die Münzen zu prüfen und die Echtheit Bestätigen lassen.

 Wer diese dann verkauft ist herzlich Egal. Es werden vom Verkäufer so oder so die Personaldaten  Registriert über den Verkauf. Sollte es probleme geben kommen die dann auf dich zurück !. die Versteuerung kannst dann auf der Quittung ersehen wie Sie entsprechend Versteuert wurden.