GMI Betrug?

5 Antworten

Mit der Anzahlung hast Du den Anspruch der GMI anerkannt - am besten Du holst Dir Rat bei der Verbraucherzentrale. Evtl. kannst Du noch aus dem Vertrag raus - z.B. keine Widerrufsbelehrungen usw.

Ich machte vor ca. 3-4 Jahren auch solche Erfahrungen und war nach deren Bekundungen am Telefon bei mehreren Gewinnspielen, als ich dann nachfragte, wie der Vertrag zustandekam, bekam ich zur Antwort "per Internet" - nur blöd, daß ich damals noch nicht online war. Schon damals hatte ich den Verdacht, daß die Abzocker die Daten immer weiterverkaufen, und zwar auch die sensiblen Bankdaten - was sie ja immer verneinen. Dazu machte ich einen Test: Ich gab eine falsche Kontonummer, aber die richtige BLZ. Dann wurde ich gefragt, ob sonstige Abbuchungen bei mir denn immer klappen würden, sagte ja, darauf die Dame, daß ich dann wohl eine falsche BLZ angegeben habe, die Kontonummer würden sie natürlich nicht kennen, auf meine Nachfrage, woher sie denn meine Bankdaten haben.

Jetzt habe ich auch schon post der GMI bekommen und die haben mich schon angerufen ich solle geld bezahlen sonst kommt der gerichtsvollzieher.

so schnell kommt der nicht, dafür müssen sie nämlich vor das Gericht und einen vollstreckbaren Titel erwirken.

Wichtig: Falls Du einen Mahnbescheid bekommst, unbedingt widersprechen. Dann müssen nämlich die Abzocker vor Gericht nachweisen, daß ein Vertragsverhältnis usw. besteht.

whiteTree  15.01.2013, 13:33

So eindeutig ist das mit der Zahlung nicht! Sollten sie tatsächlich klagen, unbedingt Anwalt nehmen! Gute Chancen, aus dem Mist raus zu kommen!

Nemisis2010  15.01.2013, 14:37
@whiteTree

das meinte ich ja damit - eigentlich klagen die Abzocker ganz selten und weshalb? weils sie vor Gericht schlechte Karten haben.

Nemisis2010  15.01.2013, 14:37
@whiteTree

das meinte ich ja damit - eigentlich klagen die Abzocker ganz selten und weshalb? weils sie vor Gericht schlechte Karten haben.

Nichts bezahlen!!!

Die Anzahlung war ein Fehler, aber falls die wirklich klagen sollten (nicht wahrscheinlich), kann man sich auf Irrtum berufen, und dass es kein Anerkenntnis war. Verlorenem Geld nicht noch mehr hinterher werfen!

Wichtig: sollte wider Erwarten ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, unbedingt fristgemäß gegenüber dem Gericht widersprechen!

Bei Klage mit Anwalt verteidigen (den müssen die wahrscheinlich bezahlen).

Mit der Anzahlung haben sie ein Vertragsverhältnis eingeräumt ! Umgehend fristlos kündigen!

whiteTree  15.01.2013, 13:32

Nein

Das kann auch unter Irrtum laufen (selbst, wenn es nachteilig ist).

Daher angeblichen Vertrag anfechten (behaupten, dass er nicht besteht), und nur hilfsweise widerrufen und kündigen!

Nicht bezahlen.

Die Zahlung ist aus Irrtum heraus erfolgt. Ohne Vertrag kein Zahlungsanspruch ohne nachweisbare Gegenleistung kein Zahlungsanspruch.

Viel Spaß bei der Lektüre:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Vertr%C3%A4ge