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GmbH - Beide Ehepartner eintragen lassen...

gefragt von 123sascha am 03.04.2009 um 13:55 Uhr

Hallo, ´meine Frau und ich wollen sich selbstständig machen und eine GmbH gründen. Jetzt stellt sich uns die Frage ob wir uns beide in die GmbH eintragen lassen sollen oder nur einer von uns. Von einem Nichtfachmann bekamen wir den Rat, dass sich am Besten nur einer von uns eintragen lässt. Der andere solle dann die Gewinne übernehmen und sichern.

Wenn ich das aber richtig verstehe ist es doch totaler Quatsch oder. Man haftet bei der GmbH doch sowieso nur beschränkt, oder? Also mit 25000 €?

Was tun? Grundsätzlich würden wir lieber die GmbH zusammnen gründen und ein gemeinsames Standbein uns aufbauen? Gibt es dabei Nachteile für uns?

Es wäre schön wenn Ihr mir helfen könntet...

10 Stimmen : Gemeinsam gründen (2) ; Nur einer in die GmbH eintragen lassen (8)
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Sphyrnidae
beantwortet von Sphyrnidae am 3. April 2009 13:57
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Lass Dich am besten von einem Fachmann ausführlich beraten. Dein Steuerberater kann Dir da am besten helfen. Viel Erfolg mit Eurer firma!!!!


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 3. April 2009 14:09
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Es ist steuerlich sicher sinnvoller wenn Deine Frau dann bei Dir angestellt ist. Die Frage ist doch erstmal überhaupt, warum eine GmbH gründen ? Kostet viel Geld und hast viele Verpflichtungen. Meist tut es doch eine Einzelfirma auch. Außerdem, wenn die GmbH Kredite aufnehmen muss, wirst Du sowieso mit in die volle Haftung genommen. Aber über Einzelheiten solltest Du mal mit Deinem Steuerberater sprechen. Der kann Dir am Besten einen Rat geben da er Deine Situation ja genau kennt.

abgestimmt für: Nur einer in die GmbH eintragen lassen
Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 3. April 2009 14:12

Simmi821
beantwortet von Simmi821 am 3. April 2009 15:42
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nur ein kleiner Tipp: man kann jetzt auch eine Limited gründen, ist nicht so teuer und man hat in etwa die gleichen Rechte. Mach Dich mal schlau über diese Möglichkeit z.B. hier: http://www.foerderland.de/649.0.html

abgestimmt für: Nur einer in die GmbH eintragen lassen

MarcSu
beantwortet von MarcSu am 3. April 2009 15:22
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Qetan
beantwortet von Qetan am 3. April 2009 14:41
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Raller
beantwortet von Raller am 3. April 2009 14:03
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anonym
beantwortet von dalia4499 am 3. April 2009 14:03
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anonym
beantwortet von Wicket am 3. April 2009 14:00
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womit er Recht hat. Geht etwas schief, ist es besser wenn einer aussen vor bleiben kann. Wenn Du ihr absolut vertraust, dann würde ich sogar vorher eine Gütertrennung vereinbaren und einiges wie ein eigenens Haus oder dergleichen auf ihren Namen überschreiben, mit einem lebenslangen Nutzungs- Wohnrecht für Dich. Irgentwie in dieser Art. Eine GmbH ist teuer, hast Du Dich mal nach einer Ltd. erkundigt?

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Kommentar von 123sascha am 3. April 2009 14:02

Aber hafte ich denn mit dem Privatvermögen mit? Also auch mit dem haus? Das verstehe ich noch nicht? ich dachte dafür gründe ich eine GmbH, damit das nicht so ist!

Kommentar von Wicket am 3. April 2009 14:05

im Falle eines Falles ja, auch mit Privatvermögen. Du bringst 25000 ein und gründest die GmbH, gehst mit 100000 pleite und da fängt es an an Dein Privatvermögen zu gehen, wenn Du Pech hast

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 3. April 2009 15:50

Das ist dann kein Pech sondern eine Frage dessen, was man wo unterschrieben hat.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 3. April 2009 14:06

Nein, Du haftest nicht mit dem Privatvermögen. Allerdings kann es sein, daß die Bank keinen Kredit rausrückt (eben weil es diese Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital gibt), wenn nicht eine persönliche Bürgschaft vorliegt.


anonym
beantwortet von anjanni am 3. April 2009 14:00
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Die GmbH haftet mit ihrem Kapital - das ist ja gerade schon die Trennung zum privaten Vermögen.

Kommentar von 123sascha am 3. April 2009 14:03

Das dachte ich auch. Bin aber nun nicht mehr sicher...


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 3. April 2009 13:58
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Ich würde immer nur einen in die GmbH eintragen lassen (der andere kann dann ja als Arbeitnehmer eingestellt werden). Aber für den Vertrag geht Ihr ja wahrscheinlich eh zum Anwalt, laßt Euch da doch nochmal über die Vor- und Nachteile beraten.

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Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 4. April 2009 21:11

Und vorher(!) auch beim Steuerberater beraten lassen!


Reinkaos
beantwortet von Reinkaos am 3. April 2009 13:57
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Marcels04
beantwortet von Marcels04 am 3. April 2009 13:56
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ne man haftet bis auf die 25000€

Kommentar von Saromon am 3. April 2009 13:57

ich würd eher sagen man haftet mit dem kapital der Firma, aber nicht mit seinem Privatvermögen.

Kommentar von Ff87bb655401c7b265fac3dfb745b446smallMarcels04 am 3. April 2009 13:57

lass dich lieber nochmal vom fachmann in der sache beraten


anonym
beantwortet von Saromon am 3. April 2009 13:56
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Werdet ihr wohl müssen da man für eine GmbH min. 2 Leute braucht.

abgestimmt für: Gemeinsam gründen
Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 3. April 2009 13:57

Was ist das denn für eine Fehlinfo?

Kommentar von Saromon am 3. April 2009 14:07

sry... hab gerade nochmal nachgeguckt.. hatte das von wig so in erinnerung


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