Glasschaden bei Teilkasko (ohne Selbstbeteiligung)
Guten Morgen :)
Folgendes Problem: Ich bin rückwärts gegen einen Baum gefahren (ja, blöd) und habe mir dabei die Heckscheibe zertrümmert. Das ganze sollte dann von Carglas repariert werden, ging aber leider nicht, da der Rahmen der Heckklappe verzogen war.
Also habe ich mir eine neue Heckklappe im Internet bestellt und von einem Bekannten einbauen lassen.
Ich habe mir von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag schicken lassen bzw ein Angebot wie viel es in etwa kosten wird und diesen dann zur Versicherung geschickt.
Jetzt meint die Versicherung (mein Vertreter), dies würde doch nicht ausreichen, ich bräuchte eine Rechnung. Da meiner "Bekannter" natürlich keine Rechnungen schreiben darf, ist meine Frage:
Muss ich eine Rechnung vorlegen ODER muss die Versicherung mir den Kostenvoranschlag bezahlen (natürlich abzügl. MwSt.)?
Ich habe Teilkasko OHNE Selbstbeteiligung.
Ich vertrau den Menschen nämlich nicht so und wollte euch mal fragen, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus oder ist dem selben wiederfahren.
Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten :)
4 Antworten
Die Teilkasko zahlt lediglich für den Glasbruchschaden, z. B. Austausch bei Carglass. Für den Austausch des Rahmens leistet die TK weder mit noch ohne Rechnung.
Aufgrund der Vereinbarungen wird die Rechnung bezahlt und wenn es keine gibt, gibt es kein Geld bei eigener Reparatur aus dem Topf Teilkasko, so auch bei mir.
Natürlich benötigst du eine Rechnung. Ohne Rechnung fließt kein Geld.
Ein Kostenvoranschlag bedeutet ja nicht, dass du Geld ausgegeben hast. Der andere Weg wäre natürlich ein Gutachter.
Und? Was hat das mit der Frage zu tun?
Aber ein Gutachten bedeutet ja auch nicht, dass der Versicherungsnehmer Geld ausgegeben hast.
Du kannst selbstverständlich auch nach Kostenvoranschlag abrechnen lassen. Dabei wird die Entschädigung zumeist aber nicht nur auf den Netto-Betrag reduziert, sondern es sind auch Abzüge in den Stundenverrechnungssätzen und in den Ersatzteilaufschlägen möglich. In der Regel werden die Reparaturkosten vom Kaskoversicherer noch einmal komplett nachkalkuliert.
Inwieweit Du Dich auf eine Werkstattbindung eingelassen hast und eine "Vertragsstrafe" angerechnet werden kann, kann ich natürlich nicht beurteilen.
... und wer bezahlt diesen? Es geht um Teilkasko!!!!