Gibts das jahr auf probe,wenn man zusammenziehen möchte?
Mein freund und ich,mit 2 kindern, möchten gern zusammen ziehen.Ich bekomme hartz4 und er hat einen festen job.Gibts das jahr auf probe wenn man zusammen ziehen möchte?
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Ja, grundsätzlich gibt es das. Nachzulesen in § 7 Abs. 3a SGB II:
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1.länger als ein Jahr zusammenleben, 2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
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Antwort von 21jung 10.12.2011
hallo ich bin 21 jahr alt und seit über vier jahren mit meinem freund zusammen ich habe jetzt eine schulische ausbildung zur ergotherapeutin gemacht also nix verdient und kein bafög oder so gekriegt weil meine ellis zuviel verdienen nun will ich ein jahr auf probe bei meinem freund eiinziehen eine freundin meinte ich soll eine lebensgemeinschaft beantragen dann dürfen sie sein geld nicht mit einbeziehen und mir steht somit hartz4 zu nun habe ich dieses getan und er wurdeabgelehnt aus nicht nachvollziehbaren gründen ich habe auch nicht reingeschrieben das wir schon über vier jahre zusammen sind!
meine frage ist habe ich die möglichkeit einen wiederspruch einzulegen oder bin ich am a.... und meine ellis müssen wirkliuch bis ich 25bin für mich aufkommen
mein problem dabei ist die 3 jahre ausbildung habe ich jeden monat 200euro von meinen ellis gekriegt nun wollen sie das nicht mehr machen trotz das ich noch nachprüfungen habe dh. ich habe keinen einzigen cent mehr und mein freund muss komplett für mich aufkommen und das wollte ich nicht deswegen wollte ich bei meinen ellis ausziehen! es wäre ja noch die möglichkeit dadurch das ich unter 25 bin meine elter auf unterhalt verklagen aber wer macht das schon gerne das wäre unnötiger stress und streit in der familie!
ahhhhh kann mir jemand helfen ich drehe sonst durch und nein fals jetzt jemand denkt boar son schmarotzerin liegt auf der tasche vom staat ich bin arbeitswillig und würde auch sofort arbeiten aber irgend wie kriege ich nur absagen!
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Antwort von ankgiemsch 31.01.2011
Na das wäre ja noch schöner..Dann geht es solchen Gemeinschaften ja besser,als denen die hart für Ihr Geld arbeiten müssen,um Ihre Familie durch zu bringen.
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das kommt ganz drauf an ob er der vater ist. sobald man ein gemeinsames kind hat gibt dieses jahr zur probe nicht. nur wenn er nicht der vater ist werdet ihr erst nach einem jahr zu einer bg.
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Bei mir waren es zwei Jahre auf Probe allerdings unter etwas anderen persönlichen wie finanziellen Voraussetzungen, bevor dann das Verhältnis durch Eheschließung legalisiert wurde, was aber wohl heute nicht mehr "in" ist. Für die AGRE oder wer auch Immer Ihren Lebenunterhalt bestreitet, gelten Sie ab der geeminsamen Wohnung als Bedarfsgemeinschaft. Probegemeinschaften zu lasten der Steuerzahler gibt es nicht, es sei denn, es liegen wichtige nachvollziehbare Gründe vor.
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Ja gibt es. Ich schließe mich skyfly an.
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Euer Geld wird zusammen gerechnet und solltet ihr nicht genügend für den Lebensunterhalt haben,kriegst du es vom Amt zu.Pass auf,das dir deine Krankenversicherung nicht verloren geht.In meiner Stadt habe ich noch nie von Probewohnen gehört.Klär das unbedingt vorher auf dem Amt
Kommentar von ivonne82ivonne82 21.05.2010§7 sgb2. (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1.länger als ein Jahr zusammenleben, 2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
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Nein, sowas gibt es nicht.
Kommentar von Volker13Volker13 20.05.2010Natürlich gibt es das
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Nö, leider nicht. Hopp,oder Topp!
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ja, hab ich auch schon von gehört. Da hier unterschiedliche antworten zu lesen sind empfehle ich dir einfach mal beim Amt anzurufen!!!
Kommentar von schelm1schelm1 20.05.2010Sehr gute Antwort! Bravo! Mein Kompliment zu den ergatterten Punkten!
Kommentar von HummelPupsHummelPups 20.05.2010Boa, Alter du nervst...wie oft noch! Ich brauch keine Punkte!!!! Das ist nunmal Sinnvoll, wenn jeder was anderes sagt
Kommentar von ivonne82ivonne82 20.05.2010das amt gibt in so einem fall nicht immer eine ehrliche antwort. sie drohen sogar mit leistungskürzungen wenn man nicht "freiwillig" eine bg anmeldet. da muss man sich vorher rat von anderen stellen holen um gleich klar zu machen das man sich auskennt und auch wenn es nötig wird vor gericht gehen würde.
Top-Antwort! D.H.
Du kannst also mit ihm zusammen ziehen aber erstmit erreichen des ersten jahres musst du dem Amt sagen das ihr jetzt FEST zusammen zieht,
Kommt das auch zum Tragen,wenn sie Hartz4 bekommt?
Das SGB II ist das Gesetz, das Hartz IV regelt.
Normal ja, dennoch könnte das ein Streitfall für das Sozialgericht werden, falls ein, naja, Bearbeiter der ARGE oder Jobcenter unzureichend "schlau" ist. Trotzdem DH für skyfly
Das ist mir auch neu.Gut das man hier immer was dazu lernen kann.