Gibt es sowas wie eine Verzichtserklärung für Eltern zwecks dem Unterhalt?
Hallo,
mein Bruder steckt bisschen in der Klemme würde ich sagen also ich versuche es kurz zu erklären.
Er hatte eine Affäre auf rein sexueller Ebene und hat sich vorab versichert das sie verhütet. Nun ist sie in der 6. Woche schwanger. Anfänglich sagte ich ihm "Pech gehabt" aber die Situation hat sich gewaltig gedreht. Denn sie gab zu das sie gar nicht verhütet hat (ihn somit vorsätzlich belogen) und das sie immer schon Probleme gehabt hätte ein Kind zu bekommen. Nach Aussage der besten Freundin hat sie während der Affäre um die Chance auf eine Schwangerschaft zu erhöhen eine Hormontherapie gemacht. Lange Rede kurzer Sinn. Sie sagte ihm das sie nur das Kind will und nichts anderes und überhaupt keine Interesse an irgendwelchen Rechten oder Pflichten seiner Seite hat. Da sie nur das Kind wollte und jetzt ihr eigenes Ding machen will.
Mein Bruder jedoch hat selbstverständlich Angst das auch das wieder nur eine Lüge ist. Nun die Frage kann man sowas wie eine Verzichtserklärung aufsetzen oder aufsetzen lassen (Anwalt) um dieses zu bekräftigen?
Und ja vorab, klar hätte er noch zusätzlich ein Kondom nutzen können hat der Idiot aber nicht. Und nein es geht ihm prinzipiell nicht ums Geld, das ist zwar nicht schön aber Das lässt sich dann nicht vermeiden. Es geht hier mehr um die Tatsache das er sich verdammt doll über den Tisch ziehen lassen hat und das in keiner Weise unterstützen möchte.
Ich danke schonmal im Voraus ☺️
Lg Bea
8 Antworten
Nun, da hat er sich schön reinlegen lassen.
Die Kindsmutter muss keinen Unterhlat fordern, wenn sie nicht will und das Kind allein unterhalten kann. Das ändert sich spätrstens mit Volljährigkeit des Kindes, dann hat es Barunterhaltsansprüche gegen beide Elternteile und wäre dumm, dieses nicht zu realisieren.
Er sollte jedoch auf einen Vaterschaftstest bestehen, denn wer weiß, ob die Dame sich nicht mehrerer Herren "bedient" hat, um ihr Ziel, ein Kind zu bekommen, zu realisieren.
Zu vergessen ist auch nicht, dass, wenn sie in iregendwelcher Form staatliche Hilfe benötigt- sie "gezwungen" wird, sowohl Kindesunterhalt als ggf. auch Betreuungsunterhalt (bis zum 3. Geburtstag des kindes, bei Behinderung ggf. auch länger) geltend zu machen.
nein das geht nicht. Sie kann nur dem Jugendamt erklären das sie den Vater nicht kennt, aber ob sie das macht...?
sie will verzichten ? na ja , warte erstmal ab , sie ist ja erst in der 6. Woche , da kann sie ihre Meinung in den nächsten Monaten noch zig mal ändern ......... keine Frau verzichtet freiwillig auf den Unterhalt für ihr Kind wenn der Vater zahlungsfähig ist , glaub mir .........
Das ist nichtig.
§1614Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung
(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760
Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt
zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen
Zeitabschnitt befreit.
Eine Verzichtserklärung für Kindesunterhalt hat keinerlei Gültigkeit, denn:
BGB
§1614Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung
(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760
Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt
zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen
Zeitabschnitt befreit.
Selbst wenn die Mutter auf den Unterhalt verzichten würde, könnte das Kind, wenn wenn es volljährig ist, den Unterhalt einklagen. Das Kind hat ein recht darauf seine Abstammung kennen zu lernen.
Ein solcher "Verzichtsvertrag" wäre außerdem nichtig, da zu ungunsten der Allgemeinheit abgeschlossen. Auch das Jugendamt könnte ihn jederzeit anfechten
Tja das ist das Problem, ich hab ihm diese Hoffnung von Anfang an genommen aber da sie selbst darauf verzichten will dachte er er könnte das dann auch offiziell umgehen.