punkrockboy am 04.10.2009 um 11:51 Uhr
Wenn ja, was muss man dazu haben?
Ist natürlich genehmigungspflichtig. Man muß artgerechte Unterbringung nachweisen, ausbruchsichere Unterbringung. Eine Genehmigung hierfür wird mit Sicherheit nicht erteilt werden, nicht in einem Wohngebiet, nicht für einen Laien.

Gibt es und darf man nicht. Auf jeden Fall nicht in einer Innenstadtwohnung auf dem Balkon.
punkrockboy am 4. Oktober 2009 11:55 Und mit Garten in einem 1000-Einwohnerdorf im Allgäu?
stefffi23 am 4. Oktober 2009 12:02 Auch nicht.

Dafür solltest du dir einen kleinen Privatzoo anlegen.Alsdann wäre eine artgerechte Haltung zu überprüfen. Als Privatmann mit eigenem Haus hast du Null-Chance.
Mit Sicherheit musst du ein abgeschlossenes Studium im Bereich Tiermedizin haben, entsprechende Haltungskenntnisse und Unterbringungsmöglichkeiten.
Ein Tiger darf man nicht zu Hause halten. Ausser ein Pfleger einer Tierstation, der das Tier so lange versorgt, bis es wieder selbständig leben kann. Ansonsten ist es verboten.

Rosemarie Leutschacher HP http://www.tiger-in-gefahr.de/ weiß alles über Tiger, vielleicht setzt du dich mit ihr in Verbindung!

auf was für ideen die menschen kommen....pffff
Die Haltung von Tigern in Privathand ist nicht erlaubt. Außerdem müssen bestimmte Haltungsvorschriften und entspechende Sachkenntniss vorhanden sein. Wie kann man auf eine solche Idee kommen? Tiger sein keine großen Hauskatzen, sondern Raubkatzen, die auch einen Menschen töten können. Es sind KEINE Haustiere, die man knuddeln kann.