Gibt es Fälle, in denen Großeltern für Enkel Unterhalt zahlen müssen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn** beide** Eltern der Unterhaltspflicht nicht nachkommen können, dann werden die Großeltern unterhaltspflichtig.

Das heißt alle Großeltern.

Der jeweilige Haftungsanteil errechnet sich an den jeweiligen unterhaltsrelevanten Einkommen, unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes.

Der jewilige Selbstbehalt dürfte, da gibt die Düsseldorfer Tabelle nichts genaues her, analog zum Großelternunterhalt bei 1.500,-€ liegen, mindestens aber 1.150,-€.

IchWissen 
Fragesteller
 05.07.2011, 11:04

Danke für Deine Antwort.

Demnach verstehe ich es so, dass der Großvater väterlicherseits für seinen Enkel zahlen muss, der wiederum muss von diesem Unterhalt Geld für den Unterhalt seines Kindes bezahlen? Die Großmutter väterlicherseits verdient zu wenig, muss also gar nichts zahlen. Die Großeltern mütterlicherseits müssen nichts zahlen, weil die Mutter berufstätig ist? Oder sie müssen auch alle zahlen, wenn die Kindsmutter zu Hause bleibt?

Eine Nachfrage habe ich noch. Im besagten Fall ist die werdende Mutter, wie gesagt, berufstätig. Aber sie dürfte sicherlich die erste Zeit mit dem Kind zu Hause bleiben und Elterngeld beziehen. Hat sie in dem Fall auch Anspruch auf Unterhalt für sich bzw. wird er mit dem eigenen Einkommen (Elterngeld) verrechnet. Und kann der werdende Vater in dem Fall erwarten, dass sie irgendwann (wann?) arbeiten geht? Vor allem, wenn die Betreuung des Babys gewährleistet ist.

Wie sähe die Sache aus, wenn der Enkel doch keinen Anspruch auf eigenen Unterhalt mehr hat. Wie ich heute erfahren habe, wäre das gut möglich, da er bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und erst zum nächsten Semester mit dem Studium beginnen will. Meines Wissens wäre es hier sicher nicht ohne weiteres möglich, eigenen Unterhaltsanspruch wieder aufleben zu lassen. Er hat eine Ausbildung abgeschlossen, Zivildienst bis Ende März gemacht und arbeitet z.Z. in seinem Beruf bis Ende August. Dann wollte er seinen Unterhaltsanspruch wieder aufleben lassen, den er seit Beginn der Ausbildung nicht mehr bekommen hat. Studieren wollte er schon immer. Aber er sieht jetzt wohl doch Schwierigkeiten bezüglich seines eigenen Anspruchs. Auch weil sein Vater sich immer wieder mit allen möglichen Tricks vor der Unterhaltszahlung gedrückt hat.

IchWissen 
Fragesteller
 05.07.2011, 11:08
@IchWissen

Wie sähe die Sache aus, wenn der Enkel

Ich meine natürlich: wenn der werdende Vater....

Noch was: Gibt es Beratungsstellen für werdende Väter?

Eifelmensch  05.07.2011, 14:00
@IchWissen

Entweder alle Großeltern sind unterhaltspflichtig (natürlich abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit) oder keiner der Großeltern.

Es spielt dabei keine Rolle, ob es die Großeltern väterlicher- oder mütterlicherseits sind.

Großeltern können nur dann unterhaltspflichtig werden, wenn sowohl der Vater als auch die Mutter nicht in der Lage sind den Unterhaltsbedarf des Kindes zu decken.

Zur Nachfrage: Die Mutter hat für midnestens 3 Jahre einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater. Voraussetzung natürlich wieder, dass er leistungsfähig ist. Befindet er sich noch in seiner ersten Ausbildung, dann dürfte er wohl kaum leistungsfähig sein.

Das Elterngeld würde bei der Bedarfsdeckung der Mutter natürlich als eigenes Einkommen bedarfsdeckend angerechnet werden.

Um die 3. Frage beantworten zu können fehlen die Informationen. Ein Ausbildungswerdegang: Abitur - Ausbildung - Studium in gleicher Fachrichtung begründet einen Unterhaltsanspruch bis zum Abschluss des Studiums. Ganz besonders dann, wenn dieser Ausbildungsweg so geplant und den Unterhaltspflichtigen bekannt gegeben worden war.

IchWissen 
Fragesteller
 05.07.2011, 16:54
@Eifelmensch

Vielen Dank für die vielen Auskünfte.

Großvater väterlicherseits fand Erwähnung wegen des Unterhaltsanspruchs des werdenden Vaters gegenüber seinem Vater. Damit haben die Großeltern mütterlicherseits ja nichts zu tun.

Zur Frage 3 habe ich auch nicht mehr Infos. Zumindestens so viel, dass die Befürchtung im Raum steht, dass besagter Student selber keinen Unterhalt mehr bekommen könnte. In dem Fall könnte er wiederum selber keinen Unterhalt leisten, weshalb hier alle Großeltern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zur Kasse gebeten werden. Aber nur, wenn die Mutter auch kein oder ein zu geringes Einkommen hat. Die Mutter selber hätte demnach auch Ansprüche für ihren Unterhalb der ersten drei Jahre abzüglich des Elterngeldes auch gegenüber den Großeltern. Habe ich das jetzt so richtig verstanden? Ich will ja nichts Falsches weitergeben!

Eifelmensch  05.07.2011, 17:16
@IchWissen

Nee, die Mutter hat keine Ansprüche gegen die Eltern (also Großeltern). Wenn dann nur das Kind.

Sie selbst und das Kind haben Ansprüche gegen den Vater. Dieser ist jedoch Student und nicht leistungsfähig und daher nicht unterhaltspflichtig.

Für das Kind kann dann Unterhaltsvorschuss beantragt werden, sofern der Vater nicht beim Kind lebt.

Selbst wenn der Student Unterhalt erhält, wird er daraus keinen Unterhalt zahlen können, denn es ist ja mit dem Unterhalt nur sein Minimalbedarf abgedeckt.

IchWissen 
Fragesteller
 05.07.2011, 17:46
@Eifelmensch

Ach so ist das!

Dann werde ich die ganzen Infos mal so weitergeben.

Noch mal recht vielen Dank für Deine Hilfe.

IchWissen 
Fragesteller
 05.07.2011, 17:48
@IchWissen

PS: Ich habe eine neue Frage bzw. des Unterhaltsvorschusses. Aber die stelle ich extra.

Rein rechtlich sind Verwandte in auf- und absteigender Linie unterhaltspflichtig. Also auch Großeltern und umgekehrt Enkel. In der Regel wird dabei auf die Beitreibung verzichtet.

IchWissen 
Fragesteller
 05.07.2011, 16:56

Danke für Deine Antwort. Kannst Du das etwas näher erläutern?

DerHans  08.07.2011, 16:34
@IchWissen

Da es für Großeltern relativ hohe Freibeträge gibt, ist schon der bür okratische Aufwand, deren Einkommen zu überprüfen, häufig teurer als, das was im Ergebnis heraus käme. Aber generell sind Verwandte in auf- und absteigenden Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet.

IchWissen 
Fragesteller
 08.08.2011, 22:57
@DerHans

Als wenn jemand freiwillig auf den Bürokratismus verzichtet!

Ich weiss es nicht genau, jedoch denke ich, wenn diese das Sorgerecht haben, dann werden sie auf für die Enkel aufkommen müssen, sprich unterhalt bezahlen usw.

Eifelmensch  05.07.2011, 10:21

Das Sorgerecht hat rein gar nichts mit dem Unterhaltsanspruch zu tun.

Das sind 2 Paar verschiedene Schuhe!

Vieleicht wenn die Großeltern zu Paten gemacht wurden :)

IchWissen 
Fragesteller
 04.07.2011, 22:53

Lustig! Aber das meine ich nicht!

Ja wenn die Eltern nicht leistungsfähig sind können die Grosseltern zum Unterhalt für ihre Enkelkinder herangezogen werden. Alle Grosselternteile haften nach Einkommen anteilmässig, die haben aber einen wesentlich höheren Selbstbehalt gegenüber den Enkelkindern, als die Eltern selbst. Grosseltern brauchen aber eine Einschränkung ihres Lebensstiles auf Dauer nicht hin zunehmen. Mindestens 1400 Euro müssen den Grosseltern verbleiben, ihre Altersvorsorge kann ihnen nicht genommen weden. Auch ein fiktives Einkommen kann nicht angerechnet werden. Auch ihr Eigenheim müssen sie nicht verkaufen. Im Sinne des Sozialrechtes sind Grosseltern für ihre Enkel nicht unterhaltspflichtig und umgekehrt.

IchWissen 
Fragesteller
 08.08.2011, 22:58

Interessant! In welchem Paragrafen welchen Gesetzes finde ich das?

lilli2007  09.08.2011, 09:50
@IchWissen

§ 1601 Verwandte in gerader Linie sind sich gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet.Bin ich wirklich zum Unterhalt für meine Enkel verpflichtet?

Ja! Laut Gesetz müssen Verwandte in gerader Linie für einander aufkommen. An erster Stelle stehen natürlich die Eltern. Wenn diese aber - sei es durch Tod, Abwesenheit oder aber, was der häufigste Fall sein dürfte, mangels eines ausreichenden Einkommens - ausfallen, können auch die Großeltern in die Pflicht genommen werden.

Gerade bei "Teenie-Eltern" müssen oft die Eltern der jungen Mütter und Väter finanziell einspringen. Mädchen, die als Schülerinnen oder während ihrer Ausbildung ein Kind zur Welt bringen, haben meist kein Einkommen, mit dem sie sich und ihr Kind durchbringen können.

Aber auch viele volljährige Eltern haben in Zeiten von Hartz IV große Schwierigkeiten, für ihre Kinder zu sorgen, weil das Geld vorne und hinten nicht reicht. Alleinerziehende Mütter, die den Kindsvater nicht angegeben haben, sind ebenfalls oft auf finanzielle Unterstützung angewiesen - genau wie die Frauen, bei denen der Aufenthalt des Vaters, der seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, unbekannt ist. Wie viel müssen wir als Großeltern zahlen?

Erst einmal die gute Nachricht: Als Großeltern dürfen Sie mehr Geld für sich behalten, als etwa ein unterhaltspflichtiges Elternteil (man spricht vom hier vom "Selbstbehalt"). Beträgt der Selbstbehalt bei den Eltern meist um die 1.000 Euro, so kann er bei den Großeltern bis zu 1.400 Euro betragen. Außerdem kann bei Großeltern im Gegensatz zu Eltern kein "fiktives Einkommen", also ein theoretisch erzielbares Einkommen, zugrunde gelegt werden. Ist die Rente niedrig, so sind sie nicht verpflichtet, einen Job anzunehmen.

Aber auch reiche Großeltern werden nicht "zur Ader gelassen". Zugrunde gelegt wird immer nur der Betrag, den die Eltern ihren Kindern an Unterhalt zu leisten hätten. Verfügen die Eltern über kein Einkommen, so müssen die Großeltern nur den Mindestunterhalt leisten.

Und: Die Kosten für den Unterhalt des Enkelkindes müssen auf alle Großeltern verteilt werden. Selbst wenn nur ein Elternteil, beispielsweise der Vater des Kindes, nicht zahlt und die Mutter des Kindes das Kind ernährt: es haften beide Großeltern, also väterlicher- und mütterlicherseits - nicht gleichmäßig, sondern je nach dem persönlichen Einkommen.

lilli2007  09.08.2011, 09:50
@IchWissen

§ 1601 Verwandte in gerader Linie sind sich gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet.Bin ich wirklich zum Unterhalt für meine Enkel verpflichtet?

Ja! Laut Gesetz müssen Verwandte in gerader Linie für einander aufkommen. An erster Stelle stehen natürlich die Eltern. Wenn diese aber - sei es durch Tod, Abwesenheit oder aber, was der häufigste Fall sein dürfte, mangels eines ausreichenden Einkommens - ausfallen, können auch die Großeltern in die Pflicht genommen werden.

Gerade bei "Teenie-Eltern" müssen oft die Eltern der jungen Mütter und Väter finanziell einspringen. Mädchen, die als Schülerinnen oder während ihrer Ausbildung ein Kind zur Welt bringen, haben meist kein Einkommen, mit dem sie sich und ihr Kind durchbringen können.

Aber auch viele volljährige Eltern haben in Zeiten von Hartz IV große Schwierigkeiten, für ihre Kinder zu sorgen, weil das Geld vorne und hinten nicht reicht. Alleinerziehende Mütter, die den Kindsvater nicht angegeben haben, sind ebenfalls oft auf finanzielle Unterstützung angewiesen - genau wie die Frauen, bei denen der Aufenthalt des Vaters, der seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, unbekannt ist. Wie viel müssen wir als Großeltern zahlen?

Erst einmal die gute Nachricht: Als Großeltern dürfen Sie mehr Geld für sich behalten, als etwa ein unterhaltspflichtiges Elternteil (man spricht vom hier vom "Selbstbehalt"). Beträgt der Selbstbehalt bei den Eltern meist um die 1.000 Euro, so kann er bei den Großeltern bis zu 1.400 Euro betragen. Außerdem kann bei Großeltern im Gegensatz zu Eltern kein "fiktives Einkommen", also ein theoretisch erzielbares Einkommen, zugrunde gelegt werden. Ist die Rente niedrig, so sind sie nicht verpflichtet, einen Job anzunehmen.

Aber auch reiche Großeltern werden nicht "zur Ader gelassen". Zugrunde gelegt wird immer nur der Betrag, den die Eltern ihren Kindern an Unterhalt zu leisten hätten. Verfügen die Eltern über kein Einkommen, so müssen die Großeltern nur den Mindestunterhalt leisten.

Und: Die Kosten für den Unterhalt des Enkelkindes müssen auf alle Großeltern verteilt werden. Selbst wenn nur ein Elternteil, beispielsweise der Vater des Kindes, nicht zahlt und die Mutter des Kindes das Kind ernährt: es haften beide Großeltern, also väterlicher- und mütterlicherseits - nicht gleichmäßig, sondern je nach dem persönlichen Einkommen.