Gibt es eine Mindesthöhe von Boden zur Decke, die ich beim Hausbau berücksichtigen muss?

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Die zulässige Mindesthöhe steht in der jeweiligen Landesbauordnung unter dem Stichwort Aufenthaltsräume.

Je nach Bundesland sind es 2,30 m bzw. 2,40 m bzw. 2,2 m für die halbe Grundfläche im Dachraum. In NRW gelten die 2,40 m.

In den Landesbauordnungen wird die Mindesthöhe für Aufenthaltsräume im lichten vorgeschrieben, die Geschosshöhe hingegen zwischen OK'en der Decken im Rohbau.

Bei senkrechten Außenwänden ist danach die Mindesthöhe in Aufenthaltsräumen 2,40m im lichten (Fertigmass) ,unter geneigten Dächern mindestens 2,20m, wenn diese Höhe über mindestens der Hälfte der Grundfläche vorhanden ist (wobei Flächen mit weniger als 1,50m nicht dazugezählt werden).

Für gewerbliche Räume, Gaststätten etc. sind nach Gewerbe- bzw. Gaststättenrecht mindestens 3m vorgeschrieben.

Nur bei bestandsgeschützten Altbauten ist weniger zulässig.

"Die lichte Raumhöhe (gemessen vom fertigen Fußboden bis zur fertigen Raumdecke) muss bundeseinheitlich, nicht nur in Neubauten, mehr als 2,30 m betragen, damit der betreffende Raum überhaupt als Wohnraum vermietet werden darf. Ausnahmen gibt es nur für Räumlichkeiten, die sich direkt unter dem Dach befinden. Hier werden in etwa 2,20 m lichte Raumhöhe als ausreichend angesehen, damit der betreffende Raum als Wohnraum gelten darf."

http://www.helpster.de/raumhoehe-bei-einem-neubau-darauf-sollten-sie-achten_96122

soweit ich weiss, muss die raumhöhe 2,40 oder 2,50 sein.

Seehausen  12.01.2013, 18:42

Oder... oder ... oder 3,00m ... oder 2,20m ... oder....

Wer nichts weiß sollte auch keine Vermutungen verbreiten!