Gibt es eine Frist wie lange ein Amt brauchen darf um einen Brief zu beantworten?

8 Antworten

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Kommt darauf an, was der Brief beinhaltet. Wenn Du etwas beantragt hast, gilt eine Frist von 3-Monaten, nach welche Du eine Untätigkeitsklage einreichen kannst. Ansonsten gibt es keine Frist. Briefe sollten aber innerhalb von 1 bis 2 Monaten beantwortet werden - Bürgerfreundlichkeit.

Es kommt auf den Inhalt an: Ist es ein Antrag, dann ist ein Behörde verpflichtet über den Antrag zu entscheiden. Bei uns ist es so, dass wir auf einen Antrag, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen entschieden ist, einen Zwischenbescheid senden, um dem Antragsreller mitzuteilen, dass sein Schreiben angekommen ist. Nach Bearbeitung und Entscheidung wird der Antragsteller zeitnah über die Entscheidung schriftlich informiert

Dazu kann ich nur sagen:"Es lebe die Bürokratie!" In der Regel sollte eine Antwort nicht länger als 4 Wochen dauern.

Es ist ungewöhnlich, dass Du keine Eingangsbestätigung erhalten hast. Eine solche Zwischennachricht könnte man wenigstens erwarten. Ich würde mich beim zuständigen Amts- (Abteilungs-)leiter erkundigen und beschweren.

Mein Tip: Einschreiben ! Da hat man eine Bestätigung und die andere Seite eine Verpflichtung die man nicht so leicht in den Mülleimer fallen lassen kann.