Gibt es Dinge, die man erst ab 21 Jahren machen/kaufen darf?

6 Antworten

Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen:

Bundespräsident: Mindestens 40 Jahre, Art. 54 Abs. 1 S. 2 GG

Richter am Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre, § 3 BVerfGG

Landrat: Wechselnde Regelungen in den Ländern. In Schleswig-Holstein beispielsweise 27 Jahre am Wahltag.

Bürgermeister: am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre (§ 46 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, teilweise unterschiedliche Regelungen in anderen Ländern)

Zum Regierenden Bürgermeister von Berlin kann man ab 21 Jahren gewählt werden.

Zum Bundeskanzler kann man schon ab 18 Jahren gewählt werden.

Zum bayerischen Ministerpräsidenten kann man erst ab 40 Jahren gewählt werden (Art. 44 BV).

Ausschließungsgründe:

wer durch ein inländisches Gericht wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, verliert automatisch das passive Wahlrecht für fünf Jahre (§ 45 StGB)

bei bestimmten anderen „politischen“ Straftaten (zum Beispiel Hoch- oder Landesverrat, Wahlfälschung und Wählernötigung) kann außerdem das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre entzogen werden.

Weitere Altersbegrenzungen über dem 18. Lebensjahr:

Vollendung des 21. Lebensjahres

Volle strafrechtliche Verantwortlichkeit als Erwachsener (§ 10 StGB) Passives Wahlrecht zum Landtag in Hessen. Mindestalter als Adoptionsbewerber bei Ehegatten (anderer Ehegatte 25; § 1743 BGB)

Altersgrenze für Beratung zu Unterhaltsfragen und zur Beurkundung von Unterhaltsansprüchen durch das Jugendamt (§ 18, § 59 SGB VIII)

Ende der gesteigerten Unterhaltsberechtigung (§ 1603 Abs. 2 BGB)

Regelaltersgrenze für Jugendhilfeleistungen an junge Volljährige (§ 41 SGB-VIII)

Höchstalter für Kindergeldberechtigung bei Arbeitslosigkeit (§ 2 BKGG)

Führerscheinerwerb Klassen D1, D1E, D, DE Mindestalter für Triebfahrzeugführer (§ 48 Abs. 1 EBO)

Zutritt zu Spielkasinos (abhängig vom Bundesland, teilweise schon ab Vollendung des 18. Lebensjahres)

Wählbarkeit zum Bürgermeister und Landrat in Bayern (Art. 39 GLKrWG), Sachsen-Anhalt (§ 69 Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt, § 48 Landkreisordnung Sachsen-Anhalt), Thüringen (§§ 24, 28 Thüringer Kommunalwahlgesetz) Wählbarkeit zum Bürgermeister in Sachsen (§ 49 Sächs. Gemeindeordnung)

Vollendung des 23. Lebensjahres

Höchstalter für Beibehaltungsantrag für deutsche Staatsangehörigkeit (§ 5, § 29 StAG)

und für Erwerb durch Vaterschaftsanerkennung (§ 4 StAG)

Höchstalter für Familienversicherung bei Arbeitslosigkeit (§ 10 Abs. 2 SGB V)

Wählbarkeit als Bürgermeister oder Landrat in einigen Bundesländern, z. B. Niedersachsen (§ 61 Abs. 4 Nieders. Gemeindeordnung, § 55 Abs. 3 Nieders. Landkreisordnung), Nordrhein-Westfalen (§ 65 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW, § 44 Abs. 2 Kreisordnung NRW), Rheinland-Pfalz (§ 53 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, § 46 Abs. 2 Kreisordnung Rheinland-Pfalz)

Vollendung des 25. Lebensjahres

Mindestalter als Adoptionsbewerber (Alleinstehender oder als Ehepaar, wenn anderer Ehegatte mindestens 21 Jahre alt ist; § 1743 BGB)

Wählbarkeit als Schöffe (§ 33 GVG), als ehrenamtlicher Arbeits- oder Sozialrichter (§ 21 ArbGG; § 16 SGG)

Wählbarkeit zum ehrenamtlichen Verwaltungsrichter (§ 20 VwGO)

Höchstalter für Familienversicherung bei Ausbildung (§ 10 Abs. 2 SGB V)

Altersgrenze nach SGB-II (Recht auf eigenen Haushalt, § 22 Abs. 2 SGB II) Höchstalter beim Bezug von Kindergeld (§ 2Vorlage:§§/Wartung/alt-URL Abs. 2 BKGG)

Höchstalter bei der Wählbarkeit zur betrieblichen Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 61 BetrVG)

Direkter Erwerb der Führerscheinklasse A (unbeschränkt)

Wählbarkeit als Bürgermeister in einigen Bundesländern, z. B. Baden-Württemberg (§ 46 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg), Brandenburg (§ 65 Abs. 2 Brandenburg. Kommunalwahlgesetz), Hessen (dort auch Landrat; § 39 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung, § 37 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung)

Bei Bezug von Sozialleistungen (Hartz IV) gilt diese Person als „junger Erwachsener“ und wird mit in der Bedarfsgemeinschaft geführt, falls im Haushalt der Eltern/Vormund etc. lebend Obwohl diese Person nach geltendem Recht ein „Erwachsener“ ist, genießt er in Sachen der Sozialleistungen Sachen, die einem „Minderjährigem“ zugebilligt werden.

Vollendung des 26. Lebensjahres

Höchstalter bei der Wählbarkeit zur Jugend- und Auszubildendenvertretung im öffentlichen Dienst (§ 58 BpersVG)

Vollendung des 27. Lebensjahres

Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit möglich.

Höchstalter beim Bezug von Kindergeld und Waisenrenten (§ 2 BKGG, § 37 SGBVII, § 45 BVG)

ich hab letztens eine Baar oder was das war gesehen die war erst ab 21! Wusste garnicht das sowas gibt!

ja . in irgendwelchen ländern ist man erst ab 21 volljährig und darf rauchen . alkohol .etc

darf man da nicht dann erst den Führerschein für richtige Motorräder machen!?

Teilweise sind Casinos ab 21.