GEZ (mitteldeutscher rundfunk) zwangsvollstreckung
ich habe heute eine zwangsvollstreckungssache vom gerichtsvollzieher erhalten mit einem termin zur abgabe der vermögensauskunft erhalten. frage: wie soll ich mich weiter verhalten und wohin kann ich mich wenden?
7 Antworten
ich bin absoluter GEZ gegner. ich sehe es einfach nicht ein, für etwas zu zahlen, wofür ich in keinster weise meine zustimmung und der gleichen gegeben habe. und schulden hatte ich noch nie. ich sehe dies auch nicht als meine schuld an, da ich nie gefragt wurde ob ich das will oder nicht. an wen kann ich mich wenden??
Nur ist die GEZ keine Steuer also ist dein Vergleich mehr als schlecht.
Er hinkt, das stimmt. Allerdings wird der Rundfunkbeitrag aufgrund eines Staatsvertrags zwischen den Bundesländern erhoben. Da Staatsverträge Gesetzeskraft entfalten, stimmt der vergleich dann doch in etwa.
Ich warte ja immernoch darauf das mir jemand zeigt wo steht das man zahlen MUSS.
Ich würde sagen das ich jetzt auch einfach mit meiner Mutter einen Vertrag abschliesse und mir die GEZ dann jeden Monat 17,98 überweist. Scheint ja ohne weiteres zu gehen.
Mfg
Das müsste § 2 Absatz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sein und gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 3 ist die Nichtzahlung eine Ordnungswidrigkeit.
Das ganze steht hier:
Am einfachsten ,zahlst Du. Sonnst musst Du die Vermögensauskunft machen und wirst dementsprechend zur Zahlung gezwungen. Mit Kontopfändung und der Gleichen.
Mit Kontopfändung und der Gleichen.
Abgesehen davon dass das die GEZ nicht darf ...
Der Beitragsservice nicht, die Landesrunfunkanstalten bzw. der Zoll, der meines Wissens die Vollstreckung übernimmt, schon.
Hey,
ich kann dir nur dieses Video empfehlen.
https://www.youtube.com/watch?v=TPH8D7GKCiw
auf diesem kanal gibt es noch mehr zu dem Thema, viel Glück
Mfg
Nicht dein Ernst, oder? Das Video stammt von einer Gruppe, die sich 'Heimat und Recht' nennt und wirklich bemerkenswerte Unkenntnis nicht nur auf juristischem Gebiet besitzt.
Komisch das ich alles bestätigen kann was er sagt. Aber mir solls egal sein. Du darfst gerne jeden Monat weiter deinen Beitrag zahlen, steht ja jedem frei sein Geld zum Fenster raus zu werfen ;)
Komisch das ich alles bestätigen kann was er sagt.
Komisch, dass das leider von vorn bis hinten Unfug ist, was dort behauptet wird. Es ist eine Sache, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen, es ist etwas völlig anderes, wenn man dabei völlig unzutreffende Argumente benutzt.
Auf der Website von Heimat und Recht gibt es einen längeren Text, in dem es um das im Video behandelte Thema geht. Dort steht z.B.:
- Der RBStV ist kein Vertrag und kein Gesetz Nach dem BGB § 126 (den ich im Artikel Unterschriftspflicht behandelt habe,) steht im Absatz 2:
Was in § 126 BGB steht. ist irrelevant, da das BGB in diesem Fall überhaupt nicht anwendbar ist, wird dir jeder sagen, der auch nur ein paar juristische Grundkenntnisse hat. Der Verfasser des Tetxts hat diese offensichtlich nicht.
das habe ich mir schon mehrmals durchgelesen, habe aber stempel plus unterschrift darauf. und an wen kann ich mich in der situation nun wenden? anwalt? verbraucherschutz?
Du hast doch den Titel . Das kannst Du nur Zahlen oder eine Eidesstattliche Versicherung machen, das Du nicht Zahlungsfähig bist. Dann wird die Zahlung aufgeschoben .Aufgehoben wird das nach 30 Jahren, wenn der Titel nicht Verlängert wird.
Und?
Verzögerungstaktik befreit nicht von der formal ohne weiteres neu zu formulierenden Zahlungsverpflichtung, abgesehen davon, daß die öffentlich-rechtlich Rundfunkanstalten zwar träge und bequem sind, aber ebenso pfiffige Justitiare beschäftigen wie hier auf gutefrage.net an Hobby-Anwälten versammelt sind. - Die Formalfehler wie im benannten Fall dürfte somit einmalig sein.
Am besten vereinbarst du eine Ratenzahlung von mind. 10€..
17,98 ist der Monatsbeitrag und keine 10 €
Ach was du nicht sagst.. Habe auch eine Ratenzahlung von mindestens 10€ geschrieben! :-) und nicht den Monatsbeitrag!
Hast Du schon Deine Zustimmung zu den Steuern gegeben, die Du zahlst? Zu den Abfall-, Wasser- und Abwassergebühren?