GEZ Befreiung bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

2 Antworten

Meine Frage ist jetzt, ob diese Befreiung auch bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften gilt Nein

Ihr seid nicht verheiratet oder habt eine eingetragene Lebensgemeinschaft (bei Homosexuellen möglich)

Nur weil ihr euch liebt, zusammenwohnt bist du nicht befreit. Sowas wie "eheähnliche Gemeinschaft" kennt weder Bafög noch der Rundfunkbeitrag.

Wenn ihr füreinander finanziell einstehen würdet, müsstest ihr das mit einer Ehe beschließen und gültig machen. Aber so seid ihr ein normales Paar und die Befreiung gilt nicht, genauso wie auch andere Rechte oder Pflichten nicht gelten, die gelten würden wenn ihr verheiratet wärt.

Logischerweise wendet sich die GEZ immer an den, der Geld hat. Das bist in diesem Fall du, obwohl du auch keins zu verschenken hast. Aber die Befreiung gilt nicht für dich mit, sorry.