Gewerbemietvertrag - Umsatzsteuer des Vermieters direkt ans Finanzamt?
Folgender Hintergrund: Gewerbemietvertrag (kein Arzt, Versicherung oder Bank). Miete wurde bisher incl. Umsatzsteuer an den Vermieter überwiesen.
Dieser hat optiert und möchte nun, das wir die Netto-Miete ihm und die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt (unter Angabe seiner Steuer-Nummer) abführen.
Ist das erlaubt?
Die Vorsteuer aus der Miete wurde bisher mit unseren Umsätzen verrechnet. Wie wird Sie nun verbucht? Ist unsere Zahlung an das FA schuldbefreiend? Auf Nachfrage beim FA haben wir nur die Auskunft erhalten, das das unüblich ist.
Wie sollen wir am besten verfahren? Auf was müssen wir achten?
4 Antworten
Komische Geschichte. Für mich hört sich das so an, dass der Vermieter keine MwSt. mehr ausweisen darf, ihr somit auch keine Vorsteuer abziehn könnt. Das wäre eine Mieterhöhung um 19 %. Dem würde ich nachgehen, entweder beim FA direkt oder bei Eurem StB.
Ich würde meinen Steuerberater fragen.
Nur weil es unüblich ist, heisst es ja nicht, dass es nicht möglich ist.
Vielleicht hat der Vermieter "gute Gründe"...
Nein. Wenn er nicht Mehrwert (Umsatz)steuer ausweisberechtigt ist, darf er diese nicht extra ausweisen und auch nicht verlangen dass der Mieter diese an das Finanzamt überweist. Ist er MwSt pflichtig, so muss er die MwSt auf seiner Miete extra ausweisen. Du bezahlst die Nettomiete plus MwSt auf das Konto des Vermieters. Alles andere ist Sache des Vermieters.
Puuuh, ja, frag lieber mal Personen vom Fach ehe du hier auf die falsche Fährte gelangst. Weißtja, wenn der Staat denk das er hintergangen wird, dann kann es sehr teuer werden. Ruf einfach mal an, z.B hier: http://www.boehmer-steuerberater.de/ konnten mir auch ohne Termin weiterhelfen ;)