Gewerbeanmeldung Nebentätigkeit = ALG Verlust?
Hallo zusammen,
kurz die Fakten. Ich bin ab 1. Mai ALG I berechtigt und werde mich selbständig machen.
Leider verzögert sich die Eröffnung (also die Zeit, bis ich etwas Geld einnehmen kann) noch bis Spätherbst, in den nächsten 3 Monaten wird nichts geschehen (da ruht alles bei den Ämtern ....), danach wird etwas umgebaut.
Ich möchte Existenzgründerzuschuss beantragen und habe auch ganz gute Chancen, das genehmigt zu bekommen. Natürlich möchte ich das auch nicht zu früh beantragen, denn bis November werde ich wohl keinen € einnehmen .... (bevor etwas unterstellt wird, ich habe 30 Jahre lang eingezahlt, jetzt kann ich auch mal was "abheben" ;-) )
Nun habe ich einen Wagen bestellt und Geschäftskundenkonditionen bekommen. Vorbehaltlich dass ich einen Gewerbeschein nachliefern kann. Der Wagen wird irgendwann im September erst geliefert, aber den gewerbeschein wollen sie sobald wie möglich.
Wenn ich nun das Gewerbe im (Beispiel) Juni anmelde, verliere ich den ALG I Anspruch und der Existenzgründerzuschuss würde starten (wenn ich ihn denn genehmigt bekomme !!!), daher wäre es mir natürlich Recht, das Gewerbe so spät wie möglich (mit mind. 150 Tagen Anspruch ALG I) anzumelden, dann wird es aber mit dem Auto schwierig.
Nach all dem blabla nun die Frage ;)
Kann ich ein Gewerbe als NEBENGEWERBE anmelden, OHNE dass es mir den ALG I Anspruch bzw. die Chance, den Exi-Zuschuss zu beantragen zerschiesst ?
Oder hat jemand nen anderen Tipp ?
merci
2 Antworten
Wenn man ALG1 bezieht. darf man nebenbei nicht Arbeiten. Es sei denn der Nebenjob/Nebengewerbe hätte schon seit min 12 Monate vor dem ALG1 Bezug bestandeb. Jetzt nachträglich ist da nichts zu machen.
Also schau ab wann dein Gründerzuschuß genehmigt wird und dann mußt du wohl oder übel aus der Arbeitslosigkeit raus.
Aber Du kannst Dein gewerbe anmelden udn am nächsten Tag ruhend melden.
Wenn du nur den Schein brauchst, um den Wagen zu bestellen, wie wäre es denn mit dem Vorschlag, das Gewerbe noch im April anzumelden (zB für heute) und es am Freitag wieder rückwirkend zu heute wieder abzumelden ? Dann gibt es keinen Zeitraum, für den du gewerbliche Pflichten hast und kannst den Schein vorlegen.
puh ..... das wäre ja mal eine .... äh .... "kreative" Lösung .... ich weiß nur nicht, ob die im Gewerbeamt mich nicht sofort in die geschlossene einweisen dann ? ;)
Warum sollten sei ? Du meldest an und bekommst den sogenannten "Gewerbeschein" als Bestätigung. Dazu ist das Amt gemäß § 15 Abs. 1 GewO verpflichtet.
Und es ist gar nicht so ungewöhnlich, dass Leute ein Gewerbe rückwirkend wieder abmelden, weil sich deren Pläne zerschlagen haben. Also muss das Amt dir auch die Abmeldung bescheinigen. Wenn du dich auf keine Diskussion einlassen willst, dann mach die Abmeldung doch schriftlich. Den Vordruck dafür (GewA3) gibt es mehrfach im Netz.
Danke .... ich meine, ich will ja nebenbei nicht arbeiten, will ja quasi nur nen Schein ..... dummerweise kann ich in meiner Stadt das Gewerbe nicht vordatiert anmelden, das würde helfen ... aber geht halt nicht :/