Gesetze im Bezug auf Schwarzen Humor

2 Antworten

Naja im schlimmsten Fall werden diese Witze als Volksverhetzung angesehen, das kann schlimme Folgen habe.. Welche genau weiß ich leider nicht

Mir fallen da die §§ 130 (Volksverhetzung) und 189 (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) StGB ein. 

§ 130 Abs. 1 Nr. 2: "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

§ 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die die Menschenwürde von in Buchstabe a [eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe], gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden." (Das gilt auch für Verbreitung im Internet)

§ 189: "Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (Insbesondere im Zusammenhang mit KZ relevant)