Geringe Menge Alkohol in Medizin -> Autofahren?

10 Antworten

Innerhalb der Probezeit oder bis zum 21. Lebensjahr darfst du nicht mehr als 0,00 Promille haben. Kommst du über diesen Wert (der körpereigene Alkoholwert wird vom Messergebnis abgezogen) kann es zu Problemen nach §24c StVO kommen. Wenn du nur dieses Medikament nimmst, ist es unwahrscheinlich, dass du Probleme mit deinem Führerschein bekommst.

Der Alkohol Gehalt in dem Medikament bzw. die eingenommene Menge ist so gering, das es wahrscheinlich überhaupt nicht messbar ist. Selbst wenn ein Atemalkoholwert festgestellt werden kann, ist nur der Blutalkoholwert gerichtsverwertbar. In diesem Fall, müsstest du mit auf die Polizeidienststelle und ein Amtsarzt würde dir eine Blutprobe entnehmen. Wenn in deinem Blut Alkohol nachweisbar ist, sieht es leider so aus, das die Folgen die gleichen sind wie wenn du Alkohol getrunken hättest. Entscheident ist ausschließlich, das man unter Alkoholeinfluss steht, ob der Alkohol durch ein Medikament eingenommen wurde oder ob man ein Bier getrunken hat ist da leider unerheblich. Im Zweifel also besser nicht fahren.

Pusten musst du übrigens nicht, sollange kein begründeter Verdacht besteht das du Alkohol getrunken hast, kannst du das verweigern. Ein begründerter Verdacht würde zum Beispiel dann vorliegen, wenn du nach Alkohol riechst oder die Bierflasche auf dem Beifahrersitz liegen hast. 

Wenn das nicht wesentlich mehr als ein Schnapsglas voll ist, sollte es kein Problem darstellen. Vorausgesetzt, dass du keine Alkoholunverträglichkeit hast, sonst haut dich schon ein Schluck um.

Am besten isst du noch eine Kleinigkeit. Bei vielen Medikamenten wird empfohlen, sie nach oder während einer Mahlzeit ein zu nehmen.

Bitterkraut  28.07.2016, 13:47

Wenn es wiklich 90% hätte, wäre ein Schnapsglas voll viel zu viel.

exxonvaldez  28.07.2016, 13:54
@Bitterkraut

So isses!

Und da steht mit Sicherheit auf dem Beipackzettel, dass man damit nicht autofahren darf!

RubberDuck1972  28.07.2016, 13:55
@Bitterkraut

Natürlich. Aber der Alkohol ist ja nicht die Medizin, sondern Konservierungsstoff.

Mancher Hustensaft hat 3,5%, Wick Medinait hat 18% Alkohol. Letzteres trinkt man natürlich vorm zu Bett gehen, nicht vorm Auto fahren.

Also blasen musst Du grundsätzlich sowieso nicht. Ich würde Dir nahelegen dies zu verweigern.

Was Du allerdings nicht verweigern kannst, sofern es Richterlich verordnet wurde, ist die Blutabnahme.

Diese muss wie gesagt richterlich verordnet werden. Ob dies in Deinem Fall tatsächlich passiert, mag ich stark zu bezweifeln.

Sollte es dennoch passieren, dürfte der geringfügige Alkoholgehalt des Medikaments bis zur Blutabnahme längst abgebaut sein. Es vergeht halt auch einiges an Zeit bis Du im Revier bist, bis die richterliche Verordnung durch ist und der Arzt eintrifft.


"Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen: Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich."

Quelle: Beipackzettel http://api.gebrauchs.info/5d92eedfd37923934760bc54c6c09669i

Bei einer empfohlenen Tagesdosis von 3 x 3ml und einem Alkoholgehalt von 19 Vol.-% dürftest Du unterhalb der Nachweisgrenze bleiben. Natürlich solltest Du das Medikament und idealerweise eine Apothekenquittung vorweisen können, um auf Nummer sicher zu gehen.