Gerichtsvollzieher: Zugriff auf andere Räume

6 Antworten

sollte Dein Bruder einen Mietvertrag haben, im Haus seinen eigenen Eingang , dann dürfen nur die Räume Deines Bruders betreten werden..

ansonsten.. dazu ...

Jeder Gerichtsvollzieher geht zunächst davon aus, dass alles, was er in der Wohnung findet, auch dem Schuldner gehört. Da das Gesetz ihn nicht verpflichtet, die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse zu ermitteln, kann er also durchaus Gegenstände pfänden, die einem Mitbewohner oder einem anderen Familienmitglied gehören.

mehr ..http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7719/gerichtsvollzieher_aid_136314.html

Da dein Bruder der Schuldner ist darf der Mann dein Eigentum nicht Pfänden. Das ist häufig das leidige Thema für diese Leute da plötzlich alles was sie vorfinden dem Mitbewohner gehört.

nein, in eure eigenen räume darf er nicht, wenn sie euch klar zu zuordnen sind.

im wohnzimmer wird dannach gefragt, wem die gegenstände gehören und man sollte es dann auch nachweisen können.

Nur der Schuldner haftet, nicht Dritte. Deine Sachen und die deiner Mutter sind sicher.

Dein Eigentum darf dieser nicht mitnehmen. (Pfänden)