Gerichtsvollzieher dringend

4 Antworten

Falls es bis zum Haftbefehl kommt, ist die Schweigepflicht auch nicht mehr groß. Der Haftbefehl ist mit seinen Folgen und Auswirkungen stärker

Also der GVZ darf angetroffene Familienanghörige befragen über deinen Arbeitgeber usw. befragen. Siehe hier: http://dejure.org/gesetze/ZPO/806a.html

Wenn du dich kooperativ zeigst, zB eine Ratenzahlung anbietest, wird der GVZ sicher auch Einsicht haben und davon absehen.

Ja hat er, allerdings wie mein Vorredner schon erwähnt hat kann es auffliegen. Am besten schnell in Kontakt treten mit ihm und nach einer Lösung suchen.

Hallo,

ja, ein GV hat Schweigepflicht und darf gegenüber Dritten in der Sache nichts erwähnen.

Wenn Du zuhause lebst, also bei Deinen Eltern, dann wird das aber alles nichts helfen, kommt er persönlich werden sie es bemerken und auch die Briefe, das Kuvert, ist doch sehr eindeutig.