Gerichtliche Anordnung um vor Gericht zu erscheinen ist das Arbeitszeit in der Ausbildung?
Moinsen,
ich habe eine gerichtliche Anordnung bekommen vor Gericht zu erscheinen, also eine Vorladung die ich wahrnemen muss. Wie sieht das dann mit der Arbeitszeit aus, bin noch in der Ausbildung und erst 17 Jahre alt. Der Betrieb weis bescheid aber meint das ich die Zeit nacharbeiten muss, ist das korrekt? Gibt es da was offizielles vom Gesetzgeber zu?
MfG und vielen Dank schonma :) SK
12 Antworten
wenn du zu Gericht musst und es etwas mit deiner Ausbildungsfirma zu tun hat, dann ist es Arbeitszeit. Geht um etwas was in deiner Freizeit war und absolut nichts mit deiner Arbeit und dieser Firma zu tun hat, dann ist das deine reine private Sache und geht die Firma nichts an, also auch keine Arbeitszeit. Entweder 1 Tag Urlaub nehmen oder die Zeit nacharbeiten. Die enstandenen Kosten kannst du dir bei Gericht abholen (Fahrtkosten z.b.)
wenn du als zeuge geladen bist bekommst du deine auslagen erstattet, auf antrag auch den lohn wenn du unbezahlt freigestellt wirst. als beschuldigter natürlich nicht wenn du für schuldig befunden wird am ende.
gut zu wissen Danke ;)
wenn keine unbezahlte freistellung erfolgt kann der betrieb das verlangen
Ok -_- mist!
Dein AG hat mehrere Möglichkeiten zu seiner Auswahl:
er kann Dich unbezahlt freistellen, die entgangenen Lohnkosten bekommst Du als Zeuge zurück
er kann Dich freistellen, bezahlen und dafür erwarten, dass Du nacharbeitest
Er kann sagen: Ist gut so, Dich freistennen und trotzdem bezahlen.
Wenn Du alsBeschuldigter geladen bist, bekommst Du allerdings keinen Lohnausfall erstattet.
Ok bin ja Zeuge und letzteres macht mein Arbeitgeber bestimmt nicht :) Ist ja voll von A*sch mit dem nacharbeiten, da wäre ja unbezahlt mit Gerichtserstattung noch besser. Bin ja erst im ersten Lehrjahr und noch nicht Volljährig -_-
Das ist eh schon verjährt deine Frage.
Aber wenn du das schreiben vom Amtsgericht bekommst..Musst du hin egal ob zeuge oder Angeklagte... Du kriegst dann eh das Entgelt vom Gericht wenn deine Arbeitszeit dadurch beeinträchtigt ist und dem Geschäft sozusagen einen Verlust dadurch hat. Der Richter unterschreibt es dir und dein Chef füllt es dann aus und es wird zurück geschickt, das gleiche ist mit den Fahrtkosten wenn du zu dem Termin musst.
nein, die zeit musst du nicht nacharbeiten.
zum einen werden dir die fahrkosten von gericht erstattet, zudem lässt du dir bei der gerichtskasse einen zettel ausstellen, mit dem du nachweist, das du dort warst und die bekommt dein arbeitgeber.
er hat die pflicht dich für die gerichtsverhandlung freizustellen.
mein vater war shcon mehrmals zeuge vor gericht und er musste niemals stundne ancharbeiten oder sie wurden ihm abgezogen.
Geteilte Meinungen hier :( Aber Danke
leider kam meine antwort, bevor ich las, das du anscheinend angeklagt bist.
da ist die sache anders, da musst du dir freinehmen oder die zeit nacharbeiten.
ich denke, wenn das gericht feststellt, das du unschuldig bist, wird es aber eine erstattung geben.
Ich bin nicht angeklagter :D Oh man.. das wärs echt.. ne bin "Zeuge" also glaube ich, hat mir bis jetzt keiner gesagt, auf jeden fall habe ich nichts verbrochen.
wenn du zeuge bist, dann steht das in der vorladung.
bei meinem vater stand dann auch dabei, um was es genau ging, also beim arbeitsgericht um die baustelle x, tag uhrzeit oder auch die menge bauschutt, die abgefahren wurde und unklar ist oder so.
Familiengericht :( stand nichts von Zeuge.. aber Kläger und Angeklagter bin ich auch nicht
die Frage war ja eigentlich, ob der Betrieb die Nacharbeit verlangen kann.