Genossenschaftswohnung doppelt Miete zahlen?
Hallo. Ich ziehe innerhalb einer Genossenschaft um. Zum 1.4.15 kann ich einziehen,nun muß ich meine Wohnung aber natürlich kündigen, das wären dann 3 Monate Kündigungsfrist, was heißen würde das ich zwei Monate doppelt Miete zahlen müßte. Ich habe von Freunden gehört, die in anderen Genossenschaften wohnen, es dort bei einem Wohnungstausch ohne doppelte Miete üblich ist. Kennt sich da jemand aus?? Vielen Dank im voraus!
3 Antworten
Ich vermute, dass es keine allgemein gültige Antwort für dich gibt. Aber meist sind die Hausverwaltungen kulant, gerade dann, wenn neue Mieter schnell einziehen wollen.
Das ist nun mal so. Wenn du allerdings die Wohnung räumst und der Vermieter vergibt sie neu, darf dieser natürlich nicht doppelt kassieren
Ich habe von Freunden gehört, die in anderen Genossenschaften wohnen, es dort bei einem Wohnungstausch ohne doppelte Miete üblich ist.
Das mußt Du mit der Genossenschaft klären. Rechtlichen Anspruch darauf vorzeitig aus dem alten Vertrag entlassen zu werden, nur um doppelte Mietzahlung zu umgehen, hast Du nicht.