General- und Gesundheitsvollmacht
Meine jetztige Frau und ich haben uns 1998 gegenseitig eine notarielle General- und Gesundheitsvollmacht erteilt. In dieser wird sie noch mit ihrem Mädchennamen und wir beide mit einem anderen Wohnsitz wie heute aufgeführt. Ist diese Vollmacht dennoch weiterhin gültig?
3 Antworten
Generell ändern Namensänderungen nichts an der Gültigkeit solcher Dokumente, allerdings würde ich zur Sicherheit kurz bei dem Notarbüro anrufen. Die wissen es sicher 100%, ob da nicht eine Ausnahme besteht. Im Übrigen wäre es sowieso blauäugig, bei Problemen dieser Tragweite (allein) auf Internetrat zu vertrauen.
An der Gültigkeit hat sich mit dem Namen und der Anschrift nichts geändert. Trotzdem würde ich die Vollmacht noch ergänzen, indem ich in einem Zusatz die neuen Daten ergänze.
Na, ihr seid ja die selben Personen geblieben. Ob nun jetzt verheiratet oder umgezogen. Dürfte mit 99%iger Sicherheit gültig sein.