Gemeinsamer Hauskredit, aber nur Ehemann steht im Grundbuch?
Mein Mann und ich haben vor drei Jahren meinem Schwiegervater ein Haus abgekauft. Den Kredit haben wir beide unterschrieben, der Kaufvertrag läuft nur auf meinen Mann. Er steht auch allein im Grundbuch. Mir wurde gesagt, das wäre einfacher und ich hätte keine Nachteile. Mir sind jetzt aber doch Zweifel gekommen und ich würde mich gern nachträglich eintragen lassen. Zur Zeit hafte ich doch für den Kredit, hab aber keine Besitzansprüche an das Haus oder? Ach ja, wir haben keinen Ehevertrag.
4 Antworten
Mir wurde gesagt, das wäre einfacher und ich hätte keine Nachteile.
Das ist nach meiner laienhaften Auffassung Unfug. Dem Grundbuchamt ist es gleichgültig, ob ein oder zwei Eigentümer eingetragen werden und kostenmäßig (Gebühren für Notar und Grundbuch) macht es meines Wissens auch keinen Unterschied, da die Gebühren nach dem Wert der Immobilie berechnet werden.
Du haftest mit deinem Ehemann gesamtschuldnerisch für die Grundschuld. Das bedeutet, dass sich die Bank das gesamte Darlehen beispielsweise nach einer Trennung von dir holen kann, wenn dein Mann kein Geld hat. Er hat die Immobilie, du bezahlst in diesem Falle den gesamten Kredit, bliebest also alleine auf den Schulden sitzen. Schlimmstenfalls könnte die Bank das Darlehen dann sogar sofort fällig stellen, da du ja keine Sicherheiten hast (mangels Immobilienbesitzes) und die monatlichen Raten nicht bedienen könntest.
Ob du jemals von deinem Mann zumindest einen Teil des Kredites einklagen und dir somit 'zurückholen' könntest, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, ob bei einer Trennung das während der Ehe erworbene Vermögen wegen der Zugewinngemeinschaft geteilt würde. Wenn das so wäre, würdest dir ein Teil der Immobilie zugesprochen werden.
Nach meiner Auffassung solltest du dich so schnell wie möglich ins Grundbuch eintragen lassen, damit eure finanziellen Verhältnisse geklärt sind. Das geht nur notariell. Der Notar wird dich beraten.
Du kannst deine Frage vor Konsultation eines Notares auch bei
noch einmal stellen. Das ist ein Ableger von GuteFrage. Dort sitzen Experten, die dir bessere Auskünfte geben können als ich.
Alles Gute!
Natürlich hast du Nachteile. Denn du bist keine Eigentümerin und hast keinerlei Rechte am Grundstück. Trotzdem zahlst du dafür.
Klar kann das im Falle einer Scheidung ausgeglichen werden, aber (Mit-)Eigentümerin wirst du dadurch auch nicht. Dafür müsste dir dein Mann einen Miteigentumsanteil am Grundstück (z.B. die Hälfte) übertragen.
Rein theoretisch kann er dich im Falle einer Trennung/Scheidung rausschmeißen, da er alleine im Grundbuch steht.
Lass dich von einem Rechtsanwalt beraten.