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Gemeinde verbietet Bau auf eigenem Grundstück, da sie selbst Pläne damit haben. Ist das legitim?

gefragt von ruediger1603 am 04.11.2008 um 8:12 Uhr

Hallo! Wir haben ein sehr großes Grundstück ca 3.000m2 mitten in einem sehr lebendigem Ort. Das Grundstück ist schon seit 2 Jahrhunderten in dem Besitz meiner Familie und darauf steht ein kompletter Bauernhof, ein Familienhaus und ein sehr großer Garten. Da die Lage des Grundstücks eigentlich DAS Ortszentrum ist und die Gemeinde scharf darauf ist, haben sie sich bei uns im Grundbuch eintragen lassen mit deren Plänen und verbieten uns unser Grundstück zu bebauen. Da das natürlich quer in deren Pläne kommen würde. Deren Plan ist, alles abzureißen und ein Einkaufszentrum hin zustellen um es zur tatsächlichen Ortsmitte zu machen. Ich aber hingegen würde gerne selbst dort hinziehen und noch ein Haus drauf stellen - neben meinen Eltern, da das Grundstück ja uns gehört und auch Baugrund ist. Aber das passt natürlich nicht in den Plan der Gemeinde. Denn sollte ich dort ein weiteres Haus bauen, können sie ihren Plan für die nächsten 50 Jahre knicken.

Kann das denn sein? Kann die Gemeinde einem verbieten auf dem eigenen Grundstück zu bauen nur weil sie damit andere Pläne vorhaben? Undbin ich dagegen machtlos? Ich will doch mein Grundstück selbst nutzen, es hat die perfekte Lage zum Leben, für Familie, mit Garten, usw. Verkaufen tu ich es auf keinen Fall - ich will dort LEBEN!

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anonym
beantwortet von FordPrefect am 4. November 2008 08:18
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Eine Grundbucheintragung ist nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich - also muss einer der Voreigentümer gegenüber der Gemeinde eine Grunddienstbarkeit o.ä. eintragen haben lassen. Das ist regelmäßig üblich, um z.B. Versorgungsleitungen über privaten Grund verlegen zu können, und wird von der Kommune mit Geld abgefunden (manchmal auch im Tausch gegen Baurecht vereinbart). Wenn also die Kommune lt. Grundbuch entsprechende Rechte hat eintragen lassen, dann nur darum, weil einer Deiner Vorfahren sich dieses Recht hat abkaufen lassen. Ohne Details ist hier kein Rat zu geben; ich empfehle den Besuch eines auf Baurecht spezialisierten Anwalts, oder einen Beratungstermin bei einem Notar (denn nur Notare können die entsprechenden Vereinbarungen testieren).


Engelkinder
beantwortet von Engelkinder am 4. November 2008 08:19
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Frag einen Fachanwalt!
Die Gemeinde hat ein "Vorkaufsrecht" wenn Ihr es verkaufen wollt, was aber nicht der Fall ist. Enteignen dürfen sie Euch nur, wenn ein höheres Intresse besteht, ein Einkaufszentrum ist das nicht, soweit ich weiss


immerich
beantwortet von immerich am 4. November 2008 08:20
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Menschlich gesehen stehe ich voll hinter Dir und würde auch um mein Recht kämpfen.
Die Gemeinde hingegen hat nichts gegen Dich oder Euch persönlich, sondern sieht den wirtschaftlichen Standort in Eurem Grundstück. Leider ist es in Dtl. so, dass dieser wirtschaftliche Aspekt bei zu geringer Gegenwehr überwiegt und wenn die Gemeinde es drauf anlegt, kann sie Euch sogar zwangsenteignen.
So ist es in meinem Bekanntenkreis einem gegangen. Erst hat er seinen Bauernhof aufwendig renoviert (nennt man das so?) und dann kam das Land und wollte genau durch einen Teil seines Hofes eine 4spurige Schnellstraße bauen. Er hat geklagt und sogar die "Abfindung" abgelehnt. Zum Schluss wurde er zwangsenteignet und ist leer ausgegangen. "Zum Wohle der Gemeinschaft"
Große Gegenwehr kann dagegen so manches Bauvorhaben stoppen (siehe 2. Landebahn für den Stuttgarter Flughafen)

Kommentar von FordPrefect am 4. November 2008 08:23

Ja, das kann passieren - aber das Argument des Gemeinwohls geht keineswegs soweit, Baupläne der Kommune über das Recht auf Privateigentum zu stellen. Natürlich hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht (das hat sie immer, und auch aus gutem Grund, um kommunale Entwicklung überhaupt möglich zu machen). Aber eine zulässige (nach Landesbaurecht) Planung und Nutzung kann sie nicht rechtsgültig verhindern (aber natürlich per Bescheid erstmal ablehnen -> Klage vor dem Verwaltungsgericht). Das kann aber Zeit, Nerven und viel Geld kosten, daher nochmals der dringende Rat, fachkundige Hilfe zu suchen. Enteignungen sind nämlich rechtlich nur in seltenen Fällen durchsetzbar; Landes- oder Bundesstraßenbau ist so ein Feld - Stadtentwicklung regelmäßig nicht.


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 4. November 2008 08:20
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Wenn du Eigentümer und dort gemeldet bist dürfen sie es nicht ablehnen, in der landwirtschaft gibt es besondere Bestimmungen,z. B. der bau eines "Austragshauses" Erkundige dich bei einem Rechtsanwalt für Baurechte.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 4. November 2008 08:26
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Eine wirklich gute und interessante Frage. Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche!


Mismid
beantwortet von Mismid am 4. November 2008 08:44
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Die Gemeinde kann dir verbieten an der Stelle ein Haus zu bauen, wenn dies im Bebauungsplan nicht so vorgesehen ist. Gibt es keinen Bebauungsplan mußt du immer einen speziellen antrag stellen, der immer im Einzelfall genehmigt wird oder nicht. Wenn sie etwas anderes dort bauen möchte, müßte sie euch enteignen. Das geht nur gegen entsprechende Zahlung. Wenn ein Einkaufszentrum dort enstehen soll, ist der Entschädigungsreis natürlich extrem hoch anzusetzen. Natürlich kannst du dich auch weigern und vor Gericht gehen und so den Bau jahrelang hinauszögern. Wenn du dich dort unbeliebt machen willst, kannst du dies tun


anonym
beantwortet von ruediger1603 am 4. November 2008 09:27
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Vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten!!! Die Gemeinde möchte ein neues Ortszentrum schaffen und unser Grundstück liegt perfekt und zwar zwischen Kirche und Rathaus. Groß genug ist es, aber können Sie uns wirklich ZWANGSENTEIGNEN wegen eines Ortszentrums mit mehreren Einkaufsmöglichkeiten. Dazu muss ich sagen, ist der Ort in den letzten 10 Jahren sehr gewachsen und hat sich zu NEU und ALT Teilen entwickelt und im NEUEN Teil gibt es ein eindeutig großes Ortszentrum mit Einkaufscenter usw. und da das nicht genug ist, wollen sie im ALTEN Teil auch so etwas. Als absolute Frechheit empfinde ich, dass die Gemeinde -als sie vor etwas 10 Jahren drauf gekommen sind ein neues Ortszentrum zu bauen - VORHER NACHHER Bilder im Gemeindeblatt veröffentlicht haben. Einmal das komplette Grundstück so wie es jetzt noch ist und daneben ein Bild wie "toll" es aussehen würde und was dort stehen würde, wenn wir nachgeben und es verkaufen. Das kann doch auch nicht in Ordnung sein oder?

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 28. März 2009 08:15

Ich hoffe, die Ablehnung der Gemeinde wurde begruendet - schriftlich. Gehe zur übergeordneten Behörde oder notfalls noch höher. Ein Anwalt wäre anzuraten, deine Chancen sehe ich eigentlich sehr gut. Es gibt in vielen Gemeinden solche "Hansels", die sich verewigen wollen und dabei die gesetzliche Seite nicht so genau nehmen.
(Meine Frau war lange im Kreisbauamt und dann in der Rechtsabteilung, da gab es solche Fälle hin und wieder)


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