Geliehende Kamera gestohlen - wer haftet?

4 Antworten

Leider du, weil du derjenige bist, der entliehen hat.

Du bist dafür verantwortlich dass die Kamera zurück zum Verleiher gebracht wird, auch wenn es nicht deine Schuld war dass sie gestohlen wurde.

Du hast leider der falschen Person vertraut.

Punkt 1: normalerweise schliesst du mit der Geräte-Miete auch eine Versicherung ab.

Punkt 2: Ist das nicht geschehen bist du natürlich für den von dir verursachten Verlust haftbar.

Punkt 3: Deine private Haftpflicht haftet für einen solchen Fall natürlich nicht, da bräuchtest du eine entsprechende gewerbliche Haftpflicht-Versicherung

Punkt 4: Hast du weder beim Leihen eine Versicherung abgeschlossen noch  eine gewerbliche Haftpflichtversicherung musst du natürlich mit deinem privaten Vermögen dafür einstehen und die Kamera schlicht bezahlen.

Punkt 5: Wenn du meinst dass sie gestohlen wurde dann musst du sofort bei der Polizei Anzeige erstatten. Vielleicht hast du ja Glück und die Polizei findet es wieder

Würde mir bei einem Anwalt mal rat einholen, hier gehts ja schon um etwas mehr Geld.

Sollte das hier alles so stimmen und keine trollerei sein, was jedoch bei einigen Punkten mehr als wahrscheinlich ist, dann ist derjenige der das Zeug ausgeliehen hat im Ar sch...

Haftpflicht zahlt das natürlich nicht.

Die Kosten zahlt erst mal der Entleiher, die 1000 Euro für die Filmkamera werden sicherlich keinen DIebstahl abdecken, da wird wohl auch der Wiederbeschaffungswert fällig.