Geldwäschegesetz: Überweisung >15.000 €
Laut § 3 GwG muss bei einer Transaktion im Wert von 15.000 Euro oder mehr das Kreditinstitut bestimmte "allgemeine Sorgfaltspflichten" [siehe § 3 (1) GwG] erfüllen, wie z.B. die Identifizierung des Vertragspartners, die Einholung von Informationen über den Zweck und die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung etc..
Wie läuft so eine Überprüfung in der Praxis ab? Ich möchte nämlich >15.00 Euro von meinem derzeitigen Girokonto auf ein neu gegründetes Girokonto bei einem anderen Kreditinstitut überweisen. Muss diese Überprüfung bei beiden Kreditinstituten vorgenommen werden, also bei meiner derzeitigen Bank und bei meiner neuen Bank? Muss ich mit Kosten rechnen?
4 Antworten
Da Du Dir das Geld selbst überweist, kommt das Geldwäschegesetz gar nicht zur Anwendung.
Du mußt mit gar nichts rechnen. Die gucken da drauf und wenn Du Dir selbst Geld überweist, ist es sowieso piepegal.
Umgehe es doch, indem Du den Betrag splittest
"...dies gilt auch, wenn mehrere Transaktionen durchgeführt werden, die zusammen einen Betrag im Wert von 15.000 Euro oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zwischen ihnen eine Verbindung besteht" [§ 3 (2) GwG]
Es geht um Bareinzahlungen, nicht um Überweisungen!