Geldwäschegesetz: Überweisung >15.000 €

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da Du Dir das Geld selbst überweist, kommt das Geldwäschegesetz gar nicht zur Anwendung.

Du mußt mit gar nichts rechnen. Die gucken da drauf und wenn Du Dir selbst Geld überweist, ist es sowieso piepegal.

Umgehe es doch, indem Du den Betrag splittest

CovuirXZ 
Fragesteller
 07.09.2011, 13:59

"...dies gilt auch, wenn mehrere Transaktionen durchgeführt werden, die zusammen einen Betrag im Wert von 15.000 Euro oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zwischen ihnen eine Verbindung besteht" [§ 3 (2) GwG]

Es geht um Bareinzahlungen, nicht um Überweisungen!