Geldbörse gestohlen auf der Arbeit?

4 Antworten

Aber genau für solche Fälle leistet man/Frau sich doch eine Hausratversicherung und wer die nicht hat, kennt doch die Folgen. Ich lese aber immer wieder, daß die Damen und Herren Bürgermeister sammeln lassen für Geschädigte, die den Beitrag sparen. Somit ggf. hin und nachfragen und viel Glück.

Wenn Sie eine Hausratversicherung nach VHB84 oder später haben, besteht Versicherungsschutz über § 12 VHB 84 und folgende. Allerdings ist bei Bargeld die Entschädigungsgrenze zu beachten. Sie ist im Versicherungsschein aufgeführt.

Sollte Ihr Arbeitsgeber eine Firmeninhaltsversicherung abgeschlossen haben, so sind Gegenstände, die sich in einem Behältsnis befinden, das der Arbeitgeber zur Aufbewahrung den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt hat und abgeschlossen ist, mitversichert. Bei Bargeld ist die Entschädigungssumme begrenzt.

Schauen Sie also bitte nach, ob Sie eine Hausratversicherung neueren Datum haben und melden Sie den Schaden auch unverzüglich dem Arbeitgeber.

Diese Frage kann nur Einer beantworten... und zwar Dein Arbeitgeber.

Hier wird keiner wissen wie die Firma abgesichert ist und welche Versicherungsinhalte berücksichtigt wurden

Somit einfach den Arbeitgeber hierzu befragen und natürlich auch den Diebstahl intern melden und natürlich auch bei der Polizei Strafanzeige stellen. Das wurde wohl hoffentlich direkt realisiert.

Den Sachverhalt als ersten dem Arbeitgeber melden, evtl. dann die Polizei einschalten. Meines Wissens gibt es dafür keine Versicherung.