Geld verschwunden aus Bankschließfach - Beweise?
Angenommen Person X hat ein Bankschließfach mit Bargeld und anderen Wertgegenständen in einer Bank. Bevollmächtigter ist/war Person Y, der Ehemann. Seit längerer Zeit schon fehlt nun ein höherer Betrag. Person Y bestreitet vehement, etwas damit zu tun zu haben. Die Bankangestellte gibt an, dass niemand am Schließfach gewesen ist. Was würdet Ihr tun? Beweise gibt es ja nicht und Bargeld ist nicht versichert.
2 Antworten
Nichts in einem Bankschließfach ist seitens der Bank versichert.
Man müsste schon selbst, z.B. über die Hausratversicherung Wertgegenstände in einem Bankschließfach versichern lassen. Ob das auch bei Bargeld gilt, weiß ich leider nicht.
Vor einigen Jahren wurde in Berlin ein Tunnel zu dem Raum mit den Schließfächern gegraben und alle Schließfächer wurden aufgebrochen.
Niemand weiß wie hoch der Schaden war. Nur der jeweilige Mieter des Schließfaches wusste das und ging leer aus wenn er sich nicht gegen solchen Diebstahl/Einbruch vorher versichert hatte.
In der Regel haben diese Schließfächer 2 Schlüssel. Einen hat die Bank, den anderen hast du. Und nur mit beiden Schlüsseln zusammen kann es geöffnet werden.
Die andere Variante ist die, das nur du einen Schlüssel hast. Die Bank hat keinen Zweitschlüssel womit die das Fach öffnen könnten.
Somit kann nur jemand aus dem Fach etwas entnehmen wenn er so oder so den Schlüssel hat.
Der Inhaber muss selbst dafür Sorge tragen, das kein Unbefugter Zugang zu dem Schlüssel hat.
Somit muss ein Unberechtigter mit Schlüssel bei der Bank gewesen sein.
Das zu verhindern liegt in der Verantwortung und Verwahrung des Schlüssels vom Schließfachinhaber.
Der oder diejenige muss wohl mal fahrlässig mit dem Schlüssel umgegangen sein.....
Wenn die Bank sagt, dass niemand am Schließfach gewesen ist, dann ist Y schon mal raus, denn wenn der dran gewesen wäre, würde die Bank sowas nicht sagen (die haben ja keinen Grund, ihn zu decken). Also kommt nur irgendwer innerhalb der Bank in Frage. Und da wirst Du gewaltige Probleme haben, irgendwas zu beweisen, einschließlich der Tatsache, dass es jenen Betrag jemals gegeben hat.
Also kannste nix machen.
Und ausgerechnet aus diesem Schließfach soll dann was weg sein? Muss die Bank zugeben, wenn sowas schon öfter vorkam? Ich habe gehört, dass Schließfächer doch nicht so sicher sind wie überall angenommen.
Die Bank muss gar nichts außer dem, was ein Richter entscheidet. Und auf welcher Grundlage und mit welchen Beweismitteln willst Du einen Richter hier motivieren, gegen die Bank zu entscheiden?
Ich verstehe ohnehin nicht, weshalb jemand mit lauteren Beweggründen Bargeld in ein Schließfach packt.
Ja, davon habe ich auch gehört. Da waren aber viele betroffen. Hier geht es um ein einzelnes Schließfach und es wurde auch nichts aufgebrochen. Das ganze muss auch schon ca. 2 Jahre her sein. Da kann ja niemand mehr eindeutig sagen, wann wer am Schließfach war.